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Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker: 8518.40.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker (8518.40.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kopfhörer-Verstärker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

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Für Kopfhörer-Verstärker sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

01 · Hierarchie

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8518.40.00.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs verortet:

Abb. 1 · Einreihungspfad
Kapitel 85
KN / TARIC
  • AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
    XVI
  • KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
    85
  • PositionMikrophone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Hörer, auch mit Mikrophon kombiniert; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
    8518
  • Unterpositionelektrische Tonfrequenzverstärker
    851840
  • Zolltarifnummerandere
02 · Begründung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker

Der HS-Code für Kopfhörer-Verstärker lautet 8518.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8518.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8518.40.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8518.40.00.90.0.

03 · Alternativen

Einreihung von Kopfhörer-Verstärker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kopfhörer-Verstärkern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) in Position 8518. AV 3a findet Anwendung bei Kombigeräten: Besitzt ein Gerät keine kennzeichnende Haupttätigkeit, kann eine Einreihung in 8543 in Betracht kommen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAndere elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion - andere8543.70.90.99.00 %
Alternative EinreihungElektrische Tonverstärkereinrichtungen8518.50.00.90.00 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Kopfhörer-Verstärker (8518) ≠ Andere elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion - andere (8543)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopfhörer-Verstärker bleibt die Zolltarifnummer 8518.40.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kopfhörer-Verstärker (8518) ≠ Elektrische Tonverstärkereinrichtungen (8518)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kopfhörer-Verstärker bleibt die Zolltarifnummer 8518.40.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zolltarifnummer finden

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

04 · Referenzen

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kopfhörer-Verstärker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI16932/24-1Tonfrequenzverstärker zum Verstärken von Tonfrequenzsignalen - kennzeichnende Haupttätigkeit8518.40.00.90.0
DEBTI19774/23-1Verstärkermodul PAM 8403 - zum einstellbaren Verstärken von Tonfrequenzsignalen8518.40.00.90.0
DEBTI27715/23-1Elektrischer Tonfrequenzverstärker mit Gehäuse und Stromversorgung8518.40.00.90.0
DE7602/14-1Kopfhörerverstärker mit DA-Wandler (Kombination, keine kennzeichnende Haupttätigkeit)8518.40.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU
05 · Zollsätze

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzoll

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlichDieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung →
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker

Welche Zolltarifnummer hat Kopfhörer-Verstärker?

Die Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker lautet 8518.40.00.90.0. Es handelt sich um einen elektrischen Tonfrequenzverstärker der Position 8518. Diese Einreihung gilt für Geräte, deren Hauptfunktion die Verstärkung von Tonfrequenzsignalen zur Ansteuerung von Kopfhörern ist. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 Prozent.

Welchen HS-Code hat Kopfhörer-Verstärker?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Kopfhörer-Verstärker ist 851840. Er leitet sich aus der Position 8518 (elektrische Tonfrequenzverstärker) und der Unterposition 8518.40 ab. Dieser Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die nationale Tarifierung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kopfhörer-Verstärker?

Der Drittlandszollsatz für Kopfhörer-Verstärker beträgt 0 Prozent. Das gilt für Einfuhren aus allen Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Präferenzabkommen ändern den Zollsatz nicht, da er bereits bei null liegt.

Wie unterscheidet sich Kopfhörer-Verstärker zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Kopfhörer-Verstärkern betrifft Kombigeräte mit DA-Wandler ohne kennzeichnende Haupttätigkeit, die unter 8543.70.90.99.0 fallen. Auch Tonverstärkereinrichtungen (8518.50) sind abzugrenzen, da sie Mikrofon und Lautsprecher enthalten. Reine Verstärker ohne Zusatzfunktion bleiben in 8518.40.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nacherhebung von Abgaben, Verspätungszuschläge und in schweren Fällen Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Die Zollverwaltung kann bei Prüfungen die nachträgliche Korrektur verlangen. Daher ist die verbindliche Klassifizierung zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kopfhörer-Verstärker?

Für Kopfhörer-Verstärker besteht kein Embargo oder Mengenbeschränkung. Eine besondere Maßnahme ist die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die eine Zollbefreiung bei Verwendung in Luftfahrzeugen ermöglicht. Beim Export aus der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung (Dual Use) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kopfhörer-Verstärker hat 11 Stellen und lautet 8518.40.00.90.0. Die 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der KN (8 Stellen) und den TARIC-Zusatzcodes (3 Stellen) zusammen. Sichtbar wird sie als 8518.40.00.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kopfhörer-Verstärker?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder jährliche Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Für Kopfhörer-Verstärker ist derzeit keine Änderung absehbar, aber eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Rechtslage wird empfohlen.
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