Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur verankert:
- AbschnittKap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; MünzenXIV
- KapitelECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN71
- PositionFantasieschmuck7117
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Carbon-Ring
Der HS-Code für Carbon-Ring lautet 7117.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7117.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7117.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7117.90.00.00.0.
Einreihung von Carbon-Ring nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1: Die Position 7117 umfasst Fantasieschmuck. AV 3a: Die spezifischere Position 7117 geht der allgemeineren Position 3926 (Waren aus Kunststoff) vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Carbon-Ring
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchmuckwaren aus Edelmetallen, aus Silber | 7113.11.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoff | 3926.90.97.90.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSchleifkörper aus synthetischem Diamant | 6804.21.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungTeile - Innen- oder Außenringe aus Stahl für Lager | 8482.99.00.60.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Carbon-Ring (7117) ≠ Schmuckwaren aus Edelmetallen, aus Silber (7113) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carbon-Ring bleibt die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Carbon-Ring (7117) ≠ Andere Waren aus Kunststoff (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carbon-Ring bleibt die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Carbon-Ring (7117) ≠ Schleifkörper aus synthetischem Diamant (6804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carbon-Ring bleibt die Zolltarifnummer 7117.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus könnten folgende Einreihungen aus anderen Kapiteln in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoff | 3926.90.97.90.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungSchleifkörper aus synthetischem Diamant | 6804.21.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungTeile - Innen- oder Außenringe aus Stahl für Lager | 8482.99.00.60.0 | 4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Carbon-Ring (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI27616/18-1 | Silberring mit Carboneinlage – bestätigt, dass Carbon als Schmuckbestandteil vorkommen kann; hier aber Edelmetall entscheidend | 7117.90.00.00.0 |
| DEK/1504/08-1 | Fingerring aus unedlem Metall, Kunststoff und Holz – Fantasieschmuck | 7117.90.00.00.0 |
| DE18907/14-1 | Fingerring aus Kunststoffperlen – Fantasieschmuck | 7117.90.00.00.0 |
| DEBTI40262/20-1 | Ring aus Kunststoff als Fantasieschmuck, nicht als Spielzeug | 7117.90.00.00.0 |
| DE13354/10-1 | Fingerring aus Kunststoff als Fantasieschmuck | 7117.90.00.00.0 |
| DEB/58/07-1 | Fingerring aus Kunststoff als Fantasieschmuck | 7117.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Carbon-Ringe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Carbon-Ring mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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