01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7323.93?
Die Zolltarifnummer 7323.93.00.10.0 erfasst Bügelbretter und -tische, einschließlich Ärmelbretter, frei- oder nicht freistehend, und ihre Gestelle, Bügelflächen und Bügeleisenablagen. Die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Unterposition, die nicht unter 7323.93.00.10.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7323.93
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7323.93?
43 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7323.93. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Edelstahl – 7323.93.00.90.0
Edelstahlware – 7323.93.00.90.0
Bratpfanne – 7323.93.00.90.0
Metall-Küchenartikel – 7323.93.00.90.0
Kochgeschirr – 7323.93.00.90.0
Ständer – 7323.93.00.90.0
Cocktail-Set – 7323.93.00.90.0
Stahl-Becher – 7323.93.00.90.0
Gebrauchte Haushaltsware – 7323.93.00.90.0
Metalltopf – 7323.93.00.90.0
Metall-Tablett – 7323.93.00.90.0
Tortenständer – 7323.93.00.90.0
Topf – 7323.93.00.90.0
Stahl-Tablett – 7323.93.00.90.0
Kochgeschirr-Set – 7323.93.00.90.0
Messlöffel – 7323.93.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7323.93
Anmerkungen (7)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2020/170110.11.2020 | Eine Ware im Einzelverkauf aus einem Trinkhalm aus nicht rostendem Stahl und einer Bürste aus nicht rostendem Stahl wurde in die Warennummer 7323.93.00 eingereiht. | 7323.93.00 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7323.93
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 7323.93 für Bügelbretter aus nicht rostendem Stahl?
Bügelbretter und Bügeltische, einschließlich Ärmelbretter, frei- oder nicht freistehend, sowie ihre Gestelle, Bügelflächen und Bügeleisenablagen gehören in die Zolltarifnummer 7323.93.00.10.0. Alle übrigen Waren dieser Unterposition gehören in 7323.93.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile