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Position 7323 – Haushaltsartikel aus Eisen oder Stahl

Position im Zolltarif

73Kapitel23Position

Zu dieser Position gehören Haushaltsartikel und Hauswirtschaftsartikel aus Eisen oder Stahl sowie deren Teile, etwa Backformen, Bratpfannen, Kochgeschirr und Drahtkörbe. Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, gehören in Position 7322, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel in Position 7324.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Haushaltsartikel aus Gusseisen zu HS-Code 7323?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7323?

Eisen- oder Stahlwolle sowie Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern, Polieren oder dergleichen gehören in Zolltarifnummer 7323.10.00.00.0. Unter „andere“ richtet sich die Einreihung nach dem Material: Gusseisen, nicht emailliert, gehört in Zolltarifnummer 7323.91.00.00.0, Gusseisen, emailliert, in Zolltarifnummer 7323.92.00.00.0. Aus nicht rostendem Stahl gehören Waren in Unterposition 7323.93, aus Eisen ausgenommen Gusseisen oder Stahl, emailliert, in Zolltarifnummer 7323.94.00.00.0. Alle übrigen Waren aus Eisen oder Stahl, die nicht unter 7323.10.00.00.0 oder eines der genannten Materialien fallen, gehören zur Unterposition 7323.99.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionHaushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder StahlDiese Seite
ZolltarifnummerEisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen
3,2 % · 20 vZTA
andere
Zolltarifnummeraus Gusseisen, nicht emailliert
3,2 % · 35 vZTA
Zolltarifnummeraus Gusseisen, emailliert
3,2 % · 28 vZTA
Unterpositionaus nicht rostendem Stahl
3,2 % · 409 vZTA
Zolltarifnummeraus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, emailliert
3,2 % · 26 vZTA
Unterpositionandere
3,2 % · 444 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7323

68 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7323. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7323

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador6 von 6
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru6 von 6
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China2 von 6
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder5 von 6
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD5 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder5 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7323

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7323

Vier der sechs Warennummern der Position 7323 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727323.10.00.00.0eingeführt · Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum …
  2. 01.01.19727323.91.00.00.0eingeführt · aus Gusseisen, nicht emailliert
  3. 01.01.19727323.92.00.00.0eingeführt · aus Gusseisen, emailliert
  4. 01.01.19727323.94.00.00.0eingeführt · aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, emailliert · zuletzt geändert 01.01.2012

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7323

Welche Zolltarifnummer gilt für Haushaltsartikel aus Gusseisen in Position 7323?

Haushaltsartikel aus Gusseisen, nicht emailliert, gehören in Zolltarifnummer 7323.91.00.00.0, emailliert in Zolltarifnummer 7323.92.00.00.0. Gusseisen sind durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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