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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kaffee: 0901.21.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Kaffee erfolgt unter der Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0. Dies betrifft gerösteten, nicht entkoffeinierten Kaffee in Form von ganzen Bohnen oder gemahlenem Kaffeepulver.

Kaffee Produktbild

Für Kaffee sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kaffee beschreiben: Röstgrad, Entkoffeinierung, ganze Bohne oder gemahlen

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Code befindet sich in folgender Gliederung des Zolltarifs:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
  • Unterposition: 0901 21 - Kaffee, geröstet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0901 2100 00 0 - nicht entkoffeiniert

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit des Kaffees ab. Nutzen Sie den Classifizierer, um Ihren spezifischen Kaffee prüfen zu lassen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaffee

Der HS-Code für Kaffee lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.

Einreihung von Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV KN).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaffee

Geröstet, koffeinhaltig – häufigste Form für Kaffeebohnen und Kaffeepulver

0901.21.00.00.0 7,5 %

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert (Röstkaffee, Espresso, gemahlener Kaffee)

Geröstet und entkoffeiniert – koffeinfreier Röstkaffee, Entkoffeinierungsverfahren wurde angewandt

0901.22.00.00.0 9,0 %

Kaffee, geröstet, entkoffeiniert

Unbehandelte grüne Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung – Drittlandszollsatz 0 %

0901.11.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (Rohkaffee, grüne Kaffeebohnen)

Grüne Kaffeebohnen, denen Koffein entzogen wurde – Drittlandszollsatz 0 %

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

Löslicher Kaffee (Instantkaffee) ist ein Kaffeeextrakt und fällt unter Kapitel 21 – NICHT unter 0901!

2101.11.00.00.0 9,0 %

Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (Instantkaffee, löslicher Kaffee)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kaffee (0901) ≠ Kaffee, geröstet, entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Geröstet und entkoffeiniert – koffeinfreier Röstkaffee, Entkoffeinierungsverfahren wurde angewandt. Für Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (Rohkaffee, grüne Kaffeebohnen) (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Unbehandelte grüne Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung – Drittlandszollsatz 0 %. Für Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Grüne Kaffeebohnen, denen Koffein entzogen wurde – Drittlandszollsatz 0 %. Für Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für weiterverarbeitete Kaffeeprodukte können auch andere Kapitel infrage kommen.

Geröstet und entkoffeiniert – koffeinfreier Röstkaffee, Entkoffeinierungsverfahren wurde angewandt

0901.22.00.00.0 9,0 %

Kaffee, geröstet, entkoffeiniert

Unbehandelte grüne Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung – Drittlandszollsatz 0 %

0901.11.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (Rohkaffee, grüne Kaffeebohnen)

Grüne Kaffeebohnen, denen Koffein entzogen wurde – Drittlandszollsatz 0 %

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

Löslicher Kaffee (Instantkaffee) ist ein Kaffeeextrakt und fällt unter Kapitel 21 – NICHT unter 0901!

2101.11.00.00.0 9,0 %

Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (Instantkaffee, löslicher Kaffee)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaffee ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaffee (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI38876/19-10901.21.00.00.0
Gemahlener gerösteter, nicht entkoffeinierter Kaffee (Robusta)
DEBTI38877/19-10901.21.00.00.0
Geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (ganze Bohnen)
DEBTI41842/19-10901.21.00.00.0
Geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (Arabica/Robusta Mischung)
DEHH/1142/08-10901.21.00.00.0
Gerösteter, gemahlener, nicht entkoffeinierter türkischer Kaffee
DE21574/16-10901.21.00.00.0
Gerösteter, nicht entkoffeinierter, gemahlener Kaffee
DE18036/17-10901.21.00.00.0
Gemahlener türkischer Kaffee, nicht entkoffeiniert
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,5 %

Drittlandszoll

USA7,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Bio-Kontrollbescheinigung

Biologischer Kaffee darf nur importiert werden, wenn eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorliegt, die den ökologischen Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Pflanzliche Erzeugnisse wie Kaffee unterliegen bei der Einfuhr einer phytosanitären Kontrolle durch die zuständige Behörde.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Kaffee

Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihren Kaffee unter Berücksichtigung des Zollwerts, des Drittlandszollsatzes und der EUSt.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kaffee

Welche Zolltarifnummer hat Kaffee?

Die Zolltarifnummer für gerösteten, nicht entkoffeinierten Kaffee (ganze Bohnen oder gemahlen) lautet 0901.21.00.00.0.

Welchen HS-Code hat Kaffee?

Der HS-Code (6-stellig) für gerösteten, nicht entkoffeinierten Kaffee ist 090121. Dieser Code ist international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kaffee?

Der Drittlandszollsatz für Kaffee der Position 0901.21 beträgt 7,5 %. Für Länder mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Kaffee zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Röstgrad (Rohkaffee vs. Röstkaffee), Entkoffeinierung und Verarbeitungsform. Alternativen sind entkoffeinierter Röstkaffee (0901.22), Kaffeemittel (0901.90) und löslicher Kaffee (2101.11).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kaffee verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im Wiederholungsfall zu Bußgeldern führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kaffee?

Ja. Für biologischen Kaffee ist eine Bio-Kontrollbescheinigung erforderlich. Zudem unterliegt Kaffee als pflanzliches Erzeugnis einer phytosanitären Kontrolle. Außerdem können Zusatzzölle anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kaffee?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kaffee ist 0901.21.00.00.0 und besteht aus 11 Stellen. Diese setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (090121), der 8-stelligen KN (09012100) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (0901210000) mit einer zusätzlichen Kontrollziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kaffee?

Die HS-Codes auf 6-stelliger Ebene sind langfristig stabil. Die KN- und TARIC-Codes können sich jährlich durch Änderungen der EU-Zolltarifverordnung ändern. Aktuelle Änderungen sind auf der Website der EU-Kommission einsehbar.

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