Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Code befindet sich in folgender Gliederung des Zolltarifs:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- Unterposition: 0901 21 - Kaffee, geröstet
Zolltarifnummer: 0901 2100 00 0 - nicht entkoffeiniert
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit des Kaffees ab. Nutzen Sie den Classifizierer, um Ihren spezifischen Kaffee prüfen zu lassen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaffee
Der HS-Code für Kaffee lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.
Einreihung von Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV KN).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaffee
Geröstet, koffeinhaltig – häufigste Form für Kaffeebohnen und Kaffeepulver
Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert (Röstkaffee, Espresso, gemahlener Kaffee)
Geröstet und entkoffeiniert – koffeinfreier Röstkaffee, Entkoffeinierungsverfahren wurde angewandt
Kaffee, geröstet, entkoffeiniert
Unbehandelte grüne Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung – Drittlandszollsatz 0 %
Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (Rohkaffee, grüne Kaffeebohnen)
Grüne Kaffeebohnen, denen Koffein entzogen wurde – Drittlandszollsatz 0 %
Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert
Löslicher Kaffee (Instantkaffee) ist ein Kaffeeextrakt und fällt unter Kapitel 21 – NICHT unter 0901!
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (Instantkaffee, löslicher Kaffee)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kaffee (0901) ≠ Kaffee, geröstet, entkoffeiniert (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Geröstet und entkoffeiniert – koffeinfreier Röstkaffee, Entkoffeinierungsverfahren wurde angewandt. Für Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (Rohkaffee, grüne Kaffeebohnen) (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Unbehandelte grüne Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung – Drittlandszollsatz 0 %. Für Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Grüne Kaffeebohnen, denen Koffein entzogen wurde – Drittlandszollsatz 0 %. Für Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für weiterverarbeitete Kaffeeprodukte können auch andere Kapitel infrage kommen.
Geröstet und entkoffeiniert – koffeinfreier Röstkaffee, Entkoffeinierungsverfahren wurde angewandt
Kaffee, geröstet, entkoffeiniert
Unbehandelte grüne Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung – Drittlandszollsatz 0 %
Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (Rohkaffee, grüne Kaffeebohnen)
Grüne Kaffeebohnen, denen Koffein entzogen wurde – Drittlandszollsatz 0 %
Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert
Löslicher Kaffee (Instantkaffee) ist ein Kaffeeextrakt und fällt unter Kapitel 21 – NICHT unter 0901!
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (Instantkaffee, löslicher Kaffee)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaffee ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaffee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Biologischer Kaffee darf nur importiert werden, wenn eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorliegt, die den ökologischen Standard bestätigt.
Pflanzliche Erzeugnisse wie Kaffee unterliegen bei der Einfuhr einer phytosanitären Kontrolle durch die zuständige Behörde.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Kaffee
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihren Kaffee unter Berücksichtigung des Zollwerts, des Drittlandszollsatzes und der EUSt.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Waren werden häufig zusammen mit Kaffee eingeführt oder tariflich verglichen.
