Hierarchie der Zolltarifnummer
Kaffee wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt II, Kapitel 9 eingereiht. Die Position 0901 umfasst Kaffee in allen Verarbeitungsstufen – von der ungerösteten Rohbohne bis zum gerösteten Kaffeepulver:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- Unterposition: 0901 21 - Kaffee, geröstet
Zolltarifnummer: 0901 2100 00 0 - nicht entkoffeiniert
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kaffee kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaffee
Der HS-Code für Röstkaffee ist 0901.21 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Da Kaffee keine eigene Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (8-Steller) besitzt, entspricht die Kombinierte Nomenklatur direkt 0901.21.00 . Der 10-stellige TARIC-Code lautet ebenfalls 0901.21.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0 .
Einreihung von Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kaffee kann je nach Verarbeitungsgrad und Koffeingehalt unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Kaffee geröstet oder ungeröstet ist und ob Koffein entfernt wurde.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaffee
Geröstet, koffeinhaltig – häufigste Form für Kaffeebohnen und Kaffeepulver
Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert (Röstkaffee, Espresso, gemahlener Kaffee)
Geröstet und entkoffeiniert – koffeinfreier Röstkaffee, Entkoffeinierungsverfahren wurde angewandt
Kaffee, geröstet, entkoffeiniert
Unbehandelte grüne Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung – Drittlandszollsatz 0 %
Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (Rohkaffee, grüne Kaffeebohnen)
Grüne Kaffeebohnen, denen Koffein entzogen wurde – Drittlandszollsatz 0 %
Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Röstkaffee (0901) ≠ Instantkaffee (2101)
Löslicher Kaffee ist ein Extrakt und wird unter Position 2101 eingereiht. Der Drittlandszoll beträgt 9 % statt 7,5 %.
Kaffeebohnen (0901.21) ≠ Kaffeemischgetränke (2202)
Fertige Kaffeegetränke fallen unter Kapitel 22 (Getränke), nicht unter Kapitel 9.
Kaffee (0901) ≠ Kaffeeextrakt für Lebensmittel (2101.11)
Kaffee-Auszüge und Essenzen für die Industrie gehören zu Position 2101, nicht 0901.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Kaffeepräparationen fallen unter Position 0901. Löslicher Kaffee ist ein verarbeitetes Erzeugnis und wird unter Kapitel 21 eingereiht:
Löslicher Kaffee (Instantkaffee) ist ein Kaffeeextrakt und fällt unter Kapitel 21 – NICHT unter 0901!
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (Instantkaffee, löslicher Kaffee)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaffee ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Röstgrad, Entkoffeinierungsverfahren, Verarbeitungsgrad (Bohnen, Pulver, Extrakt) und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaffee (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Kaffee entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
BV Coffee GOVIVA Ground Coffee Classic Roast, 500 g, 100 % Robusta – gemahlener gerösteter, nicht entkoffeinierter Kaffee (kein löslicher Kaffee im Sinne der Position 2101 (HS))
AV 1, Pos. 0901.21
BV Coffee GOVIVA Whole Bean Coffee French Roast, 500 g, 100 % Robusta – geröstete, nicht entkoffeinierte ganze Kaffeebohnen
AV 1, Pos. 0901.21
BV Coffee GOVIVA Espresso Italia Roast Blending, Whole Bean, 500 g – geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (100 % Arabica und Robusta)
AV 1, Pos. 0901.21
KURUKAHVECI MEHMET EFENDI Turkish Coffee 100 g – gemahlener türkischer Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert
AV 1, Pos. 0901.21
Grünes Kaffeepulver aus Coffea Arabica L., ungeröstet, 1 % Coffein, gemahlen, getrocknet, nicht entkoffeiniert – für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel
AV 1, Pos. 0901.11
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
ermäßigter Satz (Lebensmittel)
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China7,5 %Drittlandszoll
USA7,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollpräferenz
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,6 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand7,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Biologischer Kaffee darf nur importiert werden, wenn eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorliegt, die den ökologischen Standard bestätigt.
Pflanzliche Erzeugnisse wie Kaffee unterliegen bei der Einfuhr einer phytosanitären Kontrolle durch die zuständige Behörde.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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Häufig gestellte Fragen zur Zolltarifnummer für Kaffee
Welche Zolltarifnummer hat Kaffee?
Die häufigste Zolltarifnummer für Kaffee ist 0901.21.00.00.0 (Röstkaffee, nicht entkoffeiniert). Für entkoffeinierten Röstkaffee gilt 0901.22.00.00.0, für Rohkaffee (grüne Bohnen) 0901.11.00.00.0. Löslicher Kaffee (Instantkaffee) wird unter 2101.11.00.00.0 eingereiht – ein völlig anderes Kapitel.
Welchen HS-Code hat Kaffee?
Der HS-Code für Röstkaffee ist 0901.21 (6-stellig, weltweit gültig). Da Kaffee keine eigene Kombinierte Nomenklatur (8-Steller) hat, entspricht die Zolltarifnummer direkt dem 11-stelligen Code 0901.21.00.00.0. Der TARIC-Code (10-stellig) lautet 0901.21.00.00.
Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kaffee?
Der Drittlandszollsatz für Röstkaffee (0901.21) beträgt 7,5 %. Aus Vietnam, Großbritannien, der Schweiz, Japan und Südkorea ist Röstkaffee dank Freihandelsabkommen zollfrei. Rohkaffee (ungeröstet, 0901.11) ist grundsätzlich zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer für Kaffee beträgt 7 % (ermäßigter Satz als Lebensmittel).
Wie unterscheidet sich Röstkaffee von Instantkaffee zolltechnisch?
Röstkaffee (geröstet, ganz oder gemahlen) fällt unter Position 0901 in Kapitel 9. Instantkaffee (löslicher Kaffee, Kaffee-Extrakte) ist ein verarbeitetes Erzeugnis und wird unter Position 2101 in Kapitel 21 eingereiht. Der Drittlandszoll für Instantkaffee beträgt 9 %, für Röstkaffee 7,5 % – eine wichtige Abgrenzung.
Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kaffee verwende?
Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Zolldifferenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Besonders die Verwechslung von Röstkaffee (0901.21, 7,5 %) und Instantkaffee (2101.11, 9 %) oder die falsche Angabe zum Entkoffeinierungsstatus kann zu Nachforderungen führen. Eine korrekte Einreihung schützt Sie im Prüfungsfall.
Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kaffee?
Für Röstkaffee (0901.21) gelten keine Antidumping-Zölle. Bio-Kaffee benötigt eine Kontrollbescheinigung gemäß EU-Öko-Verordnung. Für Vietnam-Kaffee gilt das EVFTA-Freihandelsabkommen (0 % Zoll). Bei phytosanitären Anforderungen ist eine Einfuhrkontrolle möglich. Keine Dual-Use-Klassifizierung, keine Ausfuhrgenehmigungspflicht.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kaffee?
Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 0901.21.00.00.0 für Röstkaffee.
Ändern sich Zolltarifnummern für Kaffee?
Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.









