Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionHaushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl7323
- Unterpositionandere732391
- Unterpositionaus nicht rostendem Stahl732393
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Edelstahl-Kochgeschirr
Der HS-Code für Edelstahl-Kochgeschirr lautet 7323.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7323.93.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7323.93.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7323.93.00.90.0.
Einreihung von Edelstahl-Kochgeschirr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Edelstahl-Kochgeschirr erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (charakterbestimmendes Material). Da Edelstahl gewichtsmäßig überwiegt, ist Position 7323 einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Edelstahl-Kochgeschirr
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus emailliertem Stahl | 7323.94.00.00.0 | 3,2 % |
| Alternative Einreihungandere Haushaltsartikel aus Stahl (nicht nicht rostend) | 7323.99.00.90.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungBesteck aus nicht rostendem Stahl | 8215.99.10.00.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Edelstahl-Kochgeschirr (7323) ≠ Haushaltsartikel aus emailliertem Stahl (7323) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Edelstahl-Kochgeschirr bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Edelstahl-Kochgeschirr (7323) ≠ andere Haushaltsartikel aus Stahl (nicht nicht rostend) (7323) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Edelstahl-Kochgeschirr bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Edelstahl-Kochgeschirr (7323) ≠ Besteck aus nicht rostendem Stahl (8215) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Edelstahl-Kochgeschirr bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn das Produkt nicht als Kochgeschirr aus nicht rostendem Stahl qualifiziert wird.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBesteck aus nicht rostendem Stahl | 8215.99.10.00.0 | 3,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Edelstahl-Kochgeschirr (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2196/17-1 | Kochtöpfe aus nicht rostendem Stahl | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI11080/24-1 | Bratpfannen aus nicht rostendem Stahl | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI63214/17-1 | Pfanne aus nicht rostendem Stahl mit Mehrschichtboden | 7323.93.00.90.0 |
| DE25964/15-1 | Kochtopf aus nicht rostendem Stahl | 7323.93.00.90.0 |
| DE24533/16-1 | Schnellkochtopf-Set aus nicht rostendem Stahl | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI40478/23-1 | Pfanne aus Stahl (nicht nicht rostend) – Abgrenzung bestätigt | 7323.99.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Edelstahl-Kochgeschirr
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Edelstahl-Kochgeschirr mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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