Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8105.20.00.00.0 für Kobalt ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS81
- PositionCobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott8105
- ZolltarifnummerCobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt in Rohform; Pulver
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kobalt
Der HS-Code für Kobalt lautet 8105.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8105.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8105.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8105.20.00.00.0.
Einreihung von Kobalt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kobalt erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb derselben Position fest. Für Kobalt in Rohform oder als Pulver ist die Position 8105 einschlägig, da der Wortlaut „Cobalt in Rohform; Pulver“ eindeutig ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kobalt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Cobalterzeugnisse (bearbeitet/weiterverarbeitet) – Abgrenzung über AV 1 und 6: Nicht für Rohform oder Pulver | 8105.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAbfälle und Schrott aus Cobalt – nur bei eindeutiger Abfallbestimmung | 8105.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungCobaltoxide und -hydroxide – nur für oxidische Verbindungen, nicht für metallisches Kobalt | 2822.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kobalt (8105) ≠ Andere Cobalterzeugnisse (bearbeitet/weiterverarbeitet) – Abgrenzung über AV 1 und 6: Nicht für Rohform oder Pulver (8105) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kobalt bleibt die Zolltarifnummer 8105.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kobalt (8105) ≠ Abfälle und Schrott aus Cobalt – nur bei eindeutiger Abfallbestimmung (8105) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kobalt bleibt die Zolltarifnummer 8105.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kobalt (8105) ≠ Cobaltoxide und -hydroxide – nur für oxidische Verbindungen, nicht für metallisches Kobalt (2822) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kobalt bleibt die Zolltarifnummer 8105.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als metallisches Kobalt vorliegt, sondern als chemische Verbindung.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCobaltoxide und -hydroxide – nur für oxidische Verbindungen, nicht für metallisches Kobalt | 2822.00.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kobalt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/693/04-1 | Cobaltmetallpulver – matt dunkelgraues metallisches Pulver, Cobaltmetall in Reinform, Rohstoff für Hartmetalle | 8105.20.00.00.0 |
| DE8488/12-1 | Kobaltmetallpulver – feines dunkelgraues Pulver, Cobalt >99,5% Reinheit | 8105.20.00.00.0 |
| DEK/1294/08-1 | Kobaltmetallpulver – dunkelgraues Pulver, Reinform, Rohstoff für Hartmetalle | 8105.20.00.00.0 |
| DEK/1052/06-1 | Cobaltmetallpulver – matt dunkelgraues Pulver, Reinform, Rohstoff für Hartmetalle | 8105.20.00.00.0 |
| DE20805/14-1 | Cobaltpulver – Reinheit >99,9%, Korngröße <1 mm, Bindemittel in Hartmetall | 8105.20.00.00.0 |
| DEBTI6735/21-1 | Cobaltpulver – Reinheit >99,9%, Korngröße <1 mm, Bindemittel in Hartmetall | 8105.20.00.00.0 |
| DEBTI5283/24-1 | Cobaltpulver – Reinheit >99,9%, Korngröße <1 mm | 8105.20.00.00.0 |
| DEBTI12974/23-1 | Cobaltpulver – feines, dunkelgraues Pulver, hohe Reinheit, Korngröße <1 mm | 8105.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Maßnahmen
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Kobalt
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Kobalt
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Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Kobalt
Weitere Produkte aus Industriechemie
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