01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code9021.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9021.39.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9021.39.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9021.39.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0?
- ×Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen9021.10
- ×künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik9021.21, 9021.29.00.00.0
- ×Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör9021.40.00.00.0
- ×Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör9021.50.00.00.0
- ×andere, also nicht: andere künstliche Körperteile und Organe9021.90
- ×künstliche Gelenke9021.31.00.00.0
- ×Augenprothesen9021.39.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 9021.39.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 9021.39.90.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9021.39.90 eingereiht
25 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI18167/26-1Deutschland | Bandscheibenprothese, sog. Wirbelkörperimplantat, in Form einer anatomisch geformten, ringartigen Vorrichtung aus … | 27.09.2029 |
| DEBTI18204/26-1Deutschland | Sog. Coverplate, in 3 verschiedenen Größen, im Wesentlichen bestehend aus einer speziell geformten, gebogenen … | 27.09.2029 |
| DEBTI43382/25-1Deutschland | Künstliches Körperteil, sog. Gefäßprothese (Bypassprothese), in verschiedenen Konfigurationen und in diversen … | 13.04.2029 |
| DEBTI43398/25-1Deutschland | Künstliches Körperteil, sog. Gefäßprothese, in verschiedenen Konfigurationen und in diversen Abmessungen, in Form eines … | 06.04.2029 |
| DEBTI56543/24-1Deutschland | Transkatheter-Herzklappensystem, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im … | 11.05.2028 |
| DEBTI52850/24-1Deutschland | Maßangefertigte Brustprothese, im Wesentlichen bestehend aus einer anatomisch geformten, weichen, dreiecksförmig … | 03.02.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI); c) feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909; d) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71); e) Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017; f) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); Waren, die speziell zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind, werden jedoch in die Position 9021 eingereiht; g) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der …
6. Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ Apparate und Vorrichtungen — zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder — zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Im Sinne der Unterposition 9021.10.10 bezeichnet der Ausdruck ‚orthopädische Apparate und Vorrichtungen‘ Apparate und Vorrichtungen, die im Unterschied zu Erzeugnissen, welche für verschiedene Zwecke verwendet werden können (beispielsweise Erzeugnisse für überbeanspruchte Gelenke, Bänder oder Sehnen, verursacht durch sportliche Aktivitäten oder Maschineschreiben, und Erzeugnisse, die lediglich – beispielsweise entzündungsbedingte – Schmerzen in dem beschädigten oder versehrten Körperteil lindern) besonders für einen bestimmten orthopädischen Zweck konzipiert sind. Die ‚orthopädischen Apparate und Vorrichtungen‘ müssen eine bestimmte Bewegung des beschädigten oder versehrten Körperteils (z. B. Gelenke, Bänder Sehnen) vollständig verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen werden, was sie von anderen Erzeugnissen unterscheidet, die bestimmte Bewegungen zwar nicht verhindern können, aber dennoch aufgrund ihrer relativen Steifheit reflexartige Bewegungen (d. h. unbewusst ausgeführte Bewegungen) verhindern, beispielsweise flexible Schienen, Druckpelotten, nicht elastische Spinnstoffe, bewegungseinschränkende Klettverschlussbänder.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 9021.39.90 | andere: Hierher gehören z. B.: 1. Platten, die ständig im Organismus verbleiben (z. B. um den Teil eines Knochens oder einen ganzen Knochen zu ersetzen); 2. gewebte Bänder aus Chemiefasern, die bei chronischen Kniebandinstabilitäten in das Kniegelenk implantiert werden, um die defekten Kniebänder zu ersetzen. |
Urteile des EuGH (13)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-313/2503.06.2026 | Die Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) … |
| C-706/2003.09.2021 | 1. Rn. 53 des Urteils vom 19. Dezember 2019, Amoena (C-677/18, EU:C:2019:1142), in seiner englischen Sprachfassung ist dahin auszulegen, dass — sich im ersten Satz dieser Randnummer die Wörter „them“ und „their“ auf Brustprothesen und das Wort „they“ auf … |
| C-227/1712.04.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
| C-677/1819.12.2019 | Die Prüfung der Vorlagefragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1167 der Kommission vom 26. Juni 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur berühren könnte. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 9021.39.90
- 01.01.20029021.39.90neu eingeführt · aus 9021.11.00, 9021.19.10, 9021.19.90, 9021.30.10, 9021.30.90
- 01.01.20029021.39.90.00.0neu eingeführt · aus 9021.11.00, 9021.19.10, 9021.19.90, 9021.30.10, 9021.30.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0
Gehören Stützgürtel aus Spinnstoffen zu 9021.39.90.00.0?
Nein. Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet, gehören nicht zu Kapitel 90, sondern zu Abschnitt XI. Unter 9021.39.90.00.0 fallen dagegen künstliche Körperteile und Organe, die keine Augenprothesen sind und auch nicht zu den anderen in der Stufenprüfung genannten Gruppen wie künstlichen Gelenken gehören.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile