Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 für Kunsthaar ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN67
- PositionPerücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen6704
- Unterpositionaus synthetischen Spinnstoffen670411
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunsthaar
Der HS-Code für Kunsthaar lautet 6704.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6704.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6704.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6704.19.00.00.0.
Einreihung von Kunsthaar nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kunsthaar erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen). Position 6704 umfasst Perücken, Bärte, Augenbrauen, Locken und dergleichen aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen. Kunsthaar aus synthetischen Spinnstoffen fällt unter die Unterposition 6704 19 (andere), da es nicht als vollständige Perücke (6704 11) vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunsthaar
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungvollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.11.00.00.0 | 2,2 % |
| Alternative Einreihungaus Menschenhaaren | 6704.20.00.00.0 | 2,2 % |
| Alternative Einreihungaus anderen Stoffen | 6704.90.00.00.0 | 2,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunsthaar (6704) ≠ vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen (6704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunsthaar bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunsthaar (6704) ≠ aus Menschenhaaren (6704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunsthaar bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunsthaar (6704) ≠ aus anderen Stoffen (6704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunsthaar bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunsthaar (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2175/13-1 | Kunsthaarteil, sog. Haarverlängerung Synthetik, aus blond gefärbten synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE13595/14-1 | Kunsthaarteil (Haarverlängerung), sog. Fakehair, aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE9696/11-1 | Kunsthaarteil, sog. Haarverlängerung, Extension, aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE14867/12-1 | Kunsthaarteil (Extension), sog. Haarsträhne, aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE14868/12-1 | Kunsthaarteil, sog. Haarsträhne, aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE14865/12-1 | Kunsthaarteil (Extension), sog. Haarsträhne, aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE14866/12-1 | Kunsthaarteil (Extension), sog. Haarsträhne, aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE22189/10-1 | Haarsträhne (Tresse) aus Spinnstoffen, sog. Maschinentresse aus Synthetikhaar | 6704.19.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,2 % | Drittlandszoll |
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