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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff: 2106.90.92.85.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff (2106.90.92.85.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Lebensmittelzusatzstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Lebensmittelzusatzstoff Produktbild

Lebensmittelzusatzstoffe umfassen Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe, Emulgatoren, Verdickungsmittel, Antioxidationsmittel und Säureregulatoren. Die Einreihung eines spezifischen Lebensmittelzusatzstoffs hängt von seiner Zusammensetzung, Reinheit und Darreichungsform ab. Ob Ihr Produkt unter die Auffangposition 2106.90.92.85.9 fällt oder in ein spezifischeres Kapitel (z. B. Kapitel 28/29 für Reinsubstanzen), erfahren Sie in der Abgrenzung unten. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lebensmittelzusatzstoff beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer vom Abschnitt bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 65 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Diese Seite gibt eine erste Orientierung für die Zolltarifnummer von Lebensmittelzusatzstoffen. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungs-Assistenten oder beantragen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff

Der HS-Code für Lebensmittelzusatzstoff lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.

Einreihung von Lebensmittelzusatzstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Lebensmittelzusatzstoffs folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt zu Position 2106, AV 3b (Mischungen) bestimmt die Einreihung nach der charaktergebenden Komponente. AV 6 (Vergleich der Unterpositionen) sichert die Auswahl der tiefsten Unterposition.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff

Alternative Einreihung

2106.90.92.65.0 12,8 %

Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT

Alternative Einreihung

2106.90.92.85.1 12,8 %

Süßstofftabletten

Alternative Einreihung

3824.99.99.39.0 12,8 %

Chemische Erzeugnisse

Alternative Einreihung

1302.39.00.00.0 12,8 %

Carrageen

Alternative Einreihung

3212.90.00.00.0 12,8 %

Färbemittel

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Lebensmittelzusatzstoff (2106) ≠ Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittelzusatzstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lebensmittelzusatzstoff (2106) ≠ Süßstofftabletten (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittelzusatzstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lebensmittelzusatzstoff (2106) ≠ Chemische Erzeugnisse (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittelzusatzstoff bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt ein reiner, chemisch definierter Stoff vor (z. B. reines Natriumchlorid, reine Ascorbinsäure), kommt eine Einreihung in Kapitel 28 oder 29 in Betracht.

Alternative Einreihung

3824.99.99.39.0 12,8 %

Chemische Erzeugnisse

Alternative Einreihung

1302.39.00.00.0 12,8 %

Carrageen

Alternative Einreihung

3212.90.00.00.0 12,8 %

Färbemittel

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lebensmittelzusatzstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI325/24-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Kaliumiodid, als Pulver – zur Anreicherung von Lebensmitteln
DEBTI48056/23-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Eisenfumarat, als Pulver – zur Anreicherung von Lebensmitteln
DEBTI8380/24-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Ascorbinsäure (85 GHT) in Ethylcellulose-Matrix
DEBTI52662/23-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Folsäure (85 GHT) in Ethylcellulose-Matrix
DEBTI8397/24-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Eisenfumarat (85 GHT) in Ethylcellulose-Matrix
DEBTI3865/24-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Vitamin K1 (5 GHT) in Gummi Arabicum-Matrix
DEBTI52950/23-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Aminosäuremischung, mikroverkapselt (3 essenzielle AS)
DEBTI52949/23-12106.90.92.85.9
Lebensmittelzubereitung; Aminosäuremischung, mikroverkapselt (8 AS)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Lebensmittelzusatzstoffe

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Lebensmittelzusatzstoff.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoffe

Welche Zolltarifnummer hat Lebensmittelzusatzstoff?

Die Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff lautet 2106.90.92.85.9. Diese 11-stellige nationale Warennummer erfasst Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind und keine oder nur geringe Mengen Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthalten.

Welchen HS-Code hat Lebensmittelzusatzstoff?

Der HS-Code (6-stellig) für Lebensmittelzusatzstoff ist 2106.90. Er steht im Harmonisierten System für Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, und wird in der Kombinierten Nomenklatur auf 2106.90.92 und im TARIC auf 2106.90.92.85 erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Lebensmittelzusatzstoff?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 beträgt 12,8 %. Waren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) können zollfrei oder zu einem ermäßigten Satz eingeführt werden.

Wie unterscheidet sich Lebensmittelzusatzstoff zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu Alternativen erfolgt über die Zusammensetzung. Ein reiner Süßstoff wie Erythrit in Mischungen mit weniger als 10 % anderen Stoffen fällt unter 2106.90.92.65.0, nicht unter die Auffangposition. Chemische Erzeugnisse ohne Nährwert (Kapitel 38) sind ebenfalls eine Alternative. Die Abgrenzung zur Alternative Erythrit-Gemisch ist besonders relevant, wenn der Lebensmittelzusatzstoff überwiegend aus Erythrit besteht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff verwende?

Bei falscher Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen und Bußgelder. Bei wiederholten Verstößen sind strafrechtliche Konsequenzen möglich. Im Zollverfahren kann dies bis zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lebensmittelzusatzstoff?

Ja, für die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 gelten verschiedene Einfuhrmaßnahmen: eine Einfuhrkontrolle nach REACH (Chemikalienrecht), eine CITES-Kontrolle bei betroffenen Stoffen, eine Kontrolle für Bio-Erzeugnisse sowie ein bedingter Antidumpingzoll (115,9 %) für bestimmte Waren aus bestimmten Herkunftsländern.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Lebensmittelzusatzstoff lautet 2106.90.92.85.9. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 2106.90, der 8-stelligen KN 2106.90.92, dem 10-stelligen TARIC 2106.90.92.85 und einer nationalen 11. Stelle (9) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lebensmittelzusatzstoff?

Die Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Auch TARIC-Codes werden regelmäßig angepasst. Für die aktuell gültige Nummer ist die jeweils veröffentlichte Fassung der KN und des TARIC maßgeblich.

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