Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren9031
- Unterpositionandere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen903180
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Messzelle
Der HS-Code für Messzelle lautet 9031.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.80.80.00.0.
Einreihung von Messzelle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. AV 1 verweist auf den Wortlaut der Positionen. Eine Messzelle ist ein Instrument zum Messen nichtgeometrischer Größen (Kraft, Gewicht) und fällt unter Position 9031 (Instrumente zum Messen oder Prüfen). AV 6 bestimmt die Unterposition auf derselben Ebene. Da die Messzelle weder unter 9031.80.20 (geometrische Größen) noch unter einer anderen spezifischen Unterposition genannt ist, wird sie als 9031.80.80 eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Messzelle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungzum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (ausgeschlossen, da Messzellen nichtgeometrische Größen messen) | 9031.80.20.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTeile von Waagen bestimmter Unterpositionen | 8423.90.10.00 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Teile von Waagen | 8423.90.90.00 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Messzelle (9031) ≠ zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (ausgeschlossen, da Messzellen nichtgeometrische Größen messen) (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messzelle bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Messzelle (9031) ≠ Teile von Waagen bestimmter Unterpositionen (8423) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messzelle bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Messzelle (9031) ≠ andere Teile von Waagen (8423) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messzelle bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 90 kommt für Messzellen nicht in Betracht, da sie als Messinstrumente spezifisch in Position 9031 genannt sind.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile von Waagen bestimmter Unterpositionen | 8423.90.10.00 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Teile von Waagen | 8423.90.90.00 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Messzelle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1802/17-1 | Kraftmessdose/Wägezelle mit DMS und Temperaturkompensation | 9031.80.80.00.0 |
| DE1801/17-1 | Kraftmessdosen/Wägezellen mit DMS | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI6490/19-1 | DMS-Wägezelle als unvollständiges Messgerät | 9031.80.80.00.0 |
| DE5194/17-1 | DMS-Wägezelle, unvollständiges Messgerät | 9031.80.80.00.0 |
| DE359/17-1 | Wägezelle mit elektromagnetischer Kraftkompensation | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI11761/22-1 | Hermetisch verschlossener Wiegesensor (Wägezelle) | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI17841/23-1 | Plattform-Wägezelle (Wiegesensor) | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI11761/22-2 | Hermetisch verschlossener Wiegesensor (Wägezelle, Alu) | 9031.80.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Messzellen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Messzelle mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr in Drittländer
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
Nachstehende Produkte sind technisch verwandt oder in der Zollpraxis frequentiert: