01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8512?
Die Position gliedert sich in die Unterpositionen 8512.10 für Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art (Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0), 8512.20 für Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte, die nicht von dieser Art sind, 8512.30 für Hörsignalgeräte und 8512.40 für Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben. In 8512.30 gehören Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art in Zolltarifnummer 8512.30.10.00.0, Hörsignalgeräte ausgenommen solche Diebstahlalarmanlagen in Warennummer 8512.30.90. Teile stehen in Unterposition 8512.90, Teile von Geräten der Warennummer 8512.30.10 in Zolltarifnummer 8512.90.10.00.0 und alle übrigen Teile, die nicht zu diesen Geräten gehören, in Zolltarifnummer 8512.90.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8512.20andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
- 8512.20.00.25.08512.20.00.35.08512.20.00.60.08512.20.00.70.08512.20.00.80.08512.20.00.90.0
- 8512.40Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der …
- 8512.40.00.10.08512.40.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8512
13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8512. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
LED-Scheinwerfer – 8512.20.00.90.0
Fahrradlicht – 8512.10.00.00.0
Scheinwerfer – 8512.20.00.90.0
Rücklicht – 8512.10.00.00.0
Auto-Hupe – 8512.30.90.90.0
Motorrad-Scheinwerfer – 8512.20.00.90.0
Scheibenwischer – 8512.90.90.00.0
Head-Up-Display – 8512.20.00.90.0
Auto-Alarmanlage – 8512.30.10.00.0
Auto-Licht – 8512.20.00.90.0
Kfz-Scheinwerfer – 8512.20.00.90.0
Wischerarm – 8512.90.90.00.0
Dynamo – 8512.10.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8512
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8512
Anmerkungen (7)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8512
Fünf der sieben Warennummern der Position 8512 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728512.10.00.00.0eingeführt · Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art · zuletzt geändert 01.01.1995
- 01.01.20078512.30.10.00.0eingeführt · Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
- 01.01.20078512.30.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2015
- 01.01.20078512.90.10.00.0eingeführt · von Geräten der Unterposition 8512.30.10
- 01.01.20078512.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2018
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8512
Welche Zolltarifnummer aus Position 8512 gilt für Fahrradlicht?
Fahrradlicht gehört in Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0. Diese Nummer gilt für Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte, die von der für Fahrräder verwendeten Art sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen