Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position 2912 umfasst Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd. Die vollständige Hierarchie vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionAldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd2912
- ZolltarifnummerParaformaldehyd
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Paraformaldehyd
Der HS-Code für Paraformaldehyd lautet 2912.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2912.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2912.60.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2912.60.00.00.0.
Einreihung von Paraformaldehyd nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Paraformaldehyd erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Einreihung in die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur). Die Position 2912 nennt Paraformaldehyd ausdrücklich. Daher entfällt eine erweiterte Warenbeschreibung. Die 11-stellige Zolltarifnummer 2912.60.00.00.0 ist endlinig – es gibt keine weitere Unterteilung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Paraformaldehyd
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungcyclische Polymere der Aldehyde | 2912.50.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungacyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen (z.B. Formaldehyd in wässriger Lösung) | 2912.11.00.00 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Paraformaldehyd (2912) ≠ cyclische Polymere der Aldehyde (2912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paraformaldehyd bleibt die Zolltarifnummer 2912.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Paraformaldehyd (2912) ≠ acyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen (z.B. Formaldehyd in wässriger Lösung) (2912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paraformaldehyd bleibt die Zolltarifnummer 2912.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Paraformaldehyd (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7720/10-1 | Angaben des Antragstellers: Kunstharz zur Verwendung als Bindemittel für Dispersionsfarbstoffe. Hydriertes Acetophenon-Formaldehyd-Harz in Form von gelblich-weißen kristallinem Granulat. Es handelt sich um ein anderes Kondensationspolymerisationserzeugnis. | 3911.90.19.90.0 |
| DE21062/13-1 | Angaben des Antragstellers: Paravinylphenolpolymer (CAS Nr. 24979-70-2) in Form eines weißen bis orangefarbenen Pulvers mit phenolischem Geruch. Mw: 1600 - 24200 g/mol Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein anderes Polymer (Vinylpolymer) im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39 vor. Ein... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Paravinylphenolpolymer (CAS Nr. 24979-70-2) in Form eines weißen bis orangefarbenen Pulvers mit phenolischem Geruch. Mw: 1600 - 24200 g/mol Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein anderes Polymer (Vinylpolymer) im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39 vor. Ein Kondensationsprodukt aus Phenol und Formaldehyd (Phenolharz) liegt nicht vor. Weniger anzeigen | 3911.90.99.90.0 |
| DEBTI18918/17-1 | Angaben des Antragstellers: Ammoniumpolyphosphat (CAS-Nr. 68333-79-9) gecoatet mit einem Melaminformaldehydharz (weniger als 10 GHT) Phosphorgehalt: 28,5 - 30,5 GHT, Stickstoffgehalt: 15,0 - 18,0 GHT Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, weißes Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Ammoniumpolyphosphat (CAS-Nr. 68333-79-9) gecoatet mit einem Melaminformaldehydharz (weniger als 10 GHT) Phosphorgehalt: 28,5 - 30,5 GHT, Stickstoffgehalt: 15,0 - 18,0 GHT Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, weißes Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere Weniger anzeigen | 3824.99.96.99.0 |
| DEK/1885/08-1 | Methyl-Formyl-Halbacetal. Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Methyl-Formyl-Halbacetal ("Semi-" oder "Hemiformal"). Das Produkt bildet sich in einer Mischung von 54 % bis 56 % Formaldehyd, 34 % bis 36 % Methanol und 8 % bis 12 % Wasser. Es liegt in Form... Mehr anzeigenMethyl-Formyl-Halbacetal. Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Methyl-Formyl-Halbacetal ("Semi-" oder "Hemiformal"). Das Produkt bildet sich in einer Mischung von 54 % bis 56 % Formaldehyd, 34 % bis 36 % Methanol und 8 % bis 12 % Wasser. Es liegt in Form einer farblosen, stechend riechenden Flüssigkeit vor. Zolltariflich liegt ein Halbacetal vor. Weniger anzeigen | 2911.00.00.00.0 |
| DEHH/1017/08-1 | Angaben: Porapak, Copolymer aus 4-Ethylstyrol und Divinylbenzol; CAS-Nr. 9043-77-0, Pulver. Nach den Angaben liegt ein synthetisches Polymer in Primärform vor. | 3911.90.99.90.0 |
| DEBTI35768/19-1 | Angaben des Antragstellers: Gemisch aus 80 % Sodium Dodecyl Diphenyl Ether Disulfonate (CAS-Nr. 119345-04-9) und 20 % Dipotassium 3,3-sulphonyl-bis-benzenesulphonate (CAS-Nr. 63313-33-6). Beide Produkte haben eine Reinheit von 99,8 %. Das Produkt liegt als weißes Pulver vor und wird als Flammenhemmer im Kunststoff... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Gemisch aus 80 % Sodium Dodecyl Diphenyl Ether Disulfonate (CAS-Nr. 119345-04-9) und 20 % Dipotassium 3,3-sulphonyl-bis-benzenesulphonate (CAS-Nr. 63313-33-6). Beide Produkte haben eine Reinheit von 99,8 %. Das Produkt liegt als weißes Pulver vor und wird als Flammenhemmer im Kunststoff "Polycarbonat" eingesetzt. Es wird als Mischung in China hergestellt und in dieser Form auch nach Europa importiert. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere Weniger anzeigen | 3824.99.93.90.0 |
| DEHH/1654/07-1 | Angaben des Antragstellers: Polytetrafluorethylen; Feinpulver aus Emulsionspolymerisation gewonnen. Verwendung als Flammschutzadditiv. Das Feinpulver weist eine Partikelgröße von im Mittel 0,3 µm auf. Diese Primärpartikel agglomerisieren zu Sekundärpartikeln von ca. 350-450 µm Durchmesser. Die Untersuchung einer... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Polytetrafluorethylen; Feinpulver aus Emulsionspolymerisation gewonnen. Verwendung als Flammschutzadditiv. Das Feinpulver weist eine Partikelgröße von im Mittel 0,3 µm auf. Diese Primärpartikel agglomerisieren zu Sekundärpartikeln von ca. 350-450 µm Durchmesser. Die Untersuchung einer Warenprobe hat ergeben: weißes, feinkörniges Pulver, dass sich durch Druck verformen lässt. Das Pulver lässt sich verstreichen und bildet schwach haftende Filme. IR-Spektrum: wie Polytetrafluorethylen Weniger anzeigen | 3904.61.00.90.0 |
| DEBTI12953/25-1 | Angaben des Antragstellers: Polydextrose-Pulver (E 1200) CAS-Nr. 68424-04-4 Feststellungen nach einer Abbildung: Weißes, mehlfeines Pulver Befund: Es handelt sich um ein Polyacetal in Primärform. | 3907.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrabgaben und Zollmaßnahmen
Zollrechner für Paraformaldehyd
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die genauen Einfuhrabgaben für Paraformaldehyd. Geben Sie dazu Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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