01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3924.90?
Die Zolltarifnummer 3924.90.00.10.0 erfasst Bügelbretter und -tische, einschließlich Ärmelbretter, frei- oder nicht freistehend, sowie ihre Gestelle und Bügelflächen. Die Zolltarifnummer 3924.90.00.90.0 erfasst alle Waren dieser Unterposition, die keine Bügelbretter und -tische sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3924.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 3924.90?
26 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3924.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Trinkflasche – 3924.90.00.90.0
Haushaltsware – 3924.90.00.90.0
Plastik-Kleiderbügel – 3924.90.00.90.0
Eimer – 3924.90.00.90.0
Kunststoff-Trinkflasche – 3924.90.00.90.0
Saugnapf – 3924.90.00.90.0
Kunststoff-Eimer – 3924.90.00.90.0
Lunchbox – 3924.90.00.90.0
Plastik-Mülleimer – 3924.90.00.90.0
Kunststoff-Klemme – 3924.90.00.90.0
Schwamm – 3924.90.00.90.0
Badeschwamm – 3924.90.00.90.0
Stoff-Kleiderbügel – 3924.90.00.90.0
Reinigungsball – 3924.90.00.90.0
Nasensauger – 3924.90.00.90.0
Katzen Toilette – 3924.90.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3924.90
Anmerkungen (3)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3924.90.00 | andere Hierher gehören sowohl Schwämme aus regenerierter Cellulose, die anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, als auch quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Schwämme mit abgeschliffenen Kanten oder anders bearbeitete Schwämme. Nicht hierher gehören: a) natürliche Schwämme (Unterpositionen 0511.99.31 und 0511.99.39); b) lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Schwämme (Position … |
Einreihungsverordnungen (7)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2022/226014.11.2022 | Ein Wannenauskleidungssystem als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf wurde in die Warennummer 3924.90.00 eingereiht. | 3924.90.00 |
| 2022/93313.06.2022 | Drei zusammen für den Einzelverkauf aufgemachte Waren, darunter eine ärmellose Laufweste, wurden in die Warennummer 3924.90.00 eingereiht. | 3924.90.00 |
| 2018/83831.05.2018 | Eine Einweg-Einlage für Kindertöpfchen mit superabsorbierendem Polyacrylat-Granulat wurde in die Warennummer 3924.90.00 eingereiht. | 3924.90.00 |
| 2017/224530.11.2017 | Ein Badebrett aus Kunststoff mit rutschfester Oberfläche, Haltegriff und Standfüßen wurde in die Warennummer 3924.90.00 eingereiht. | 3924.90.00 |
| 197/201428.02.2014 | Eine runde Kunststoffschüssel mit etwa 700 ml Fassungsvermögen zur Fütterung von Tieren wurde in die Warennummer 3924.90.00 eingereiht. | 3924.90.00 |
| 1067/201019.11.2010 | Ein Duschkopf aus Kunststoff mit Nickelbeschichtung, ohne Rückschlagventil oder Regulierung des Wasserstrahls, wurde in die Warennummer 3924.90.00 eingereiht. | 3924.90.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-76/2003.06.2021 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission … |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3924.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Bügelbretter unter HS-Code 3924.90?
Bügelbretter und -tische, einschließlich Ärmelbretter, frei- oder nicht freistehend, sowie ihre Gestelle und Bügelflächen gehören in die Zolltarifnummer 3924.90.00.10.0. Waren unter 3924.90, die keine Bügelbretter und -tische sind, gehören in die Zolltarifnummer 3924.90.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile