Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionAnderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art9503
- Kombinierte NomenklaturPuppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör95030021
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plüschpuppe
Der HS-Code für Plüschpuppe lautet 9503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9503.00.21. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9503.00.21.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9503.00.21.90.0.
Einreihung von Plüschpuppe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 9503 sowie nach AV 6 für die Unterpositionen. Maßgeblich ist die Beschaffenheit als Nachbildung eines Menschen aus textilem Material mit weicher Füllung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plüschpuppe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunghandgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht | 9503.00.21.10.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungSpielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend | 9503.00.41.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungSchneiderpuppen, Schaufensterpuppen | 9618.00.00.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Plüschpuppe (9503) ≠ handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plüschpuppe bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.21.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Plüschpuppe (9503) ≠ Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plüschpuppe bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.21.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Plüschpuppe (9503) ≠ Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen (9618) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plüschpuppe bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.21.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nicht in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchneiderpuppen, Schaufensterpuppen | 9618.00.00.00.0 | 4,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Plüschpuppe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/1729/07-1 | Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, nicht handgearbeitet, aus textilem Material mit Füllung | 9503.00.21.90.0 |
| DE11040/13-1 | Puppe als Nachbildung eines Mädchens aus Spinnstoff/Plüsch mit weichem Füllmaterial | 9503.00.21.90.0 |
| DEB/436/08-1 | Schmusetuch Sandmann als Puppe aus Plüschspinnstoffen mit weichem Füllmaterial | 9503.00.21.90.0 |
| DE9768/11-1 | Babypuppe aus Spinnstoff mit Kunststoffgranulat/Watte-Füllung | 9503.00.21.90.0 |
| DEB/349/07-1 | Plüschclown, aus Spinnstoffen, mit weichem Material gefüllt | 9503.00.21.90.0 |
| DE17679/10-1 | Bewegliche Puppe aus Spinnstoff mit weichem Füllmaterial und Rassel | 9503.00.21.90.0 |
| DE23086/15-1 | Puppe mit Körper aus Plüschgewirken, mit weichem Material befüllt | 9503.00.21.90.0 |
| DE24170/09-1 | Babypuppe mit weich befülltem Spinnstoffkörper | 9503.00.21.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Plüschpuppen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Plüschpuppe mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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