Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionReaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen3815
- Unterpositionandere381590
- Kombinierte Nomenklaturandere38159090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Beschleuniger
Der HS-Code für Beschleuniger lautet 3815.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3815.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3815.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3815.90.90.90.0.
Einreihung von Beschleuniger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Beschleunigern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Position 3815 erfasst Reaktionsauslöser und -beschleuniger, soweit sie nicht in anderen Positionen des Kapitels 38 genannt sind. Spezifische Vulkanisationsbeschleuniger der Position 3812 gehen vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Beschleuniger
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungzubereitete Vulkanisationsbeschleuniger - anderer – spezifisch für Vulkanisationsbeschleuniger auf Basis von Diphenylguanidin oder anderen Wirkstoffen | 3812.10.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere chemische Erzeugnisse – Auffangposition für nicht anderweit genannte chemische Zubereitungen | 3824.99.96.99.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Beschleuniger (3815) ≠ zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger - anderer – spezifisch für Vulkanisationsbeschleuniger auf Basis von Diphenylguanidin oder anderen Wirkstoffen (3812) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschleuniger bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Beschleuniger (3815) ≠ andere chemische Erzeugnisse – Auffangposition für nicht anderweit genannte chemische Zubereitungen (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beschleuniger bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Beschleuniger (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI34979/23-1 | Dental-Polymerisationsbeschleuniger – Lösung als Beschleuniger für Zweikomponentenkunststoff | 3815.90.90.90.0 |
| DE8572/15-1 | Reaktionsinitiator auf Basis organischer Peroxidverbindung, Granulat | 3815.90.90.90.0 |
| DE2444/17-1 | Auslöser der Radikalpolymerisation, flüssig | 3815.90.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Beschleuniger
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Beschleuniger mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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