Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8511.40.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionElektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter8511
- UnterpositionAnlasser und Lichtanlasser851140
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Starter-Generator
Der HS-Code für Starter-Generator lautet 8511.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8511.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8511.40.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8511.40.00.90.0.
Einreihung von Starter-Generator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Starter-Generators erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 8511 erfasst elektrische Zündapparate, Anlasser und Lichtmaschinen für Verbrennungsmotoren. Der Starter-Generator vereint Anlasser- und Generatorfunktion und fällt daher unter die Unterposition 8511 40 (Anlasser und Lichtanlasser). AV 3a (spezifischere Position) stützt diese Einreihung, da 8511 spezifischer ist als die allgemeinere Position 8501 für Elektromotoren und Generatoren.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Starter-Generator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Lichtmaschinen | 8511.50.00.90.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungGleichstrommotoren/Generatoren ≤ 750 W | 8501.31.00.80.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Luftfahrzeug-Anlasser | 8511.40.00.10.0 (für zivile Luftfahrzeuge) |
| Reine Lichtmaschine | 8511.50.00.90.0 |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Starter-Generator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24138/16-1 | Lichtanlasser (sog. Integrierter Starter Generator (IGS)), aus einem Elektromotor mit Rotor und Stator, mit einer Nennspannung von 36 V bis 42 V, zur Verwendung als Lichtmaschine und Anlasser in einem Kfz. | 8511.40.00.90.0 |
| DEBTI41353/20-1 | Starter für LKW (Anlasser), 24 Volt | 8511.40.00.90.0 |
| DEBTI35584/24-1 | Starter für LKW und Busse (Anlasser) | 8511.40.00.90.0 |
| DE16839/12-1 | Starter für Motoren mit Fremdzündung (Anlasser), 12 Volt | 8511.40.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Starter-Generator
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Starter-Generator. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein. Der Rechner ermittelt den Drittlandszollsatz (3,2 %) und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz 0 % betragen.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Starter-Generator
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