Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.10.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- ZolltarifnummerBüro- oder Schulartikel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Visitenkarten-Halter
Der HS-Code für Visitenkarten-Halter lautet 3926.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.10.00.00.0.
Einreihung von Visitenkarten-Halter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach Wortlaut der Positionen und Anmerkungen. AV 3a bestimmt, dass die speziellere Position der allgemeinen vorgeht. Ein Visitenkarten-Halter aus Kunststoff ist als Büroartikel der Position 3926 zuzuordnen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Visitenkarten-Halter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 8304.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 4202.32.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3926.90.97.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Visitenkarten-Halter (3926) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (8304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Visitenkarten-Halter bleibt die Zolltarifnummer 3926.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Visitenkarten-Halter (3926) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Visitenkarten-Halter bleibt die Zolltarifnummer 3926.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Visitenkarten-Halter (3926) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Visitenkarten-Halter bleibt die Zolltarifnummer 3926.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Andere Kapitel und Positionen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 8304.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 4202.32.10.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Visitenkarten-Halter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6108/23-1 | Visitenkartenhalter aus klarsichtigem Kunststoff, Büroartikel | 3926.10.00.00.0 |
| DEBTI38902/19-1 | Visitenkartenhalter aus klarsichtigen Kunststoffen, Büroartikel | 3926.10.00.00.0 |
| DE19932/16-1 | Visitenkartenhalter aus klarsichtigen Kunststoffen, Büroartikel | 3926.10.00.00.0 |
| DE22602/09-1 | Büroartikel in Form eines Visitenkartenhalters aus klarsichtigen Kunststoffen | 3926.10.00.00.0 |
| DE17149/15-2 | Visitenkarten-Etui mit Außenseite aus Kunststofffolie | 4202.32.10.00.0 |
| DEBTI5956/20-1 | Visitenkartenetui, sog. Visitenkarten-Box, mit Außenseite aus Kunststofffolien | 4202.32.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zoll & Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner für Visitenkarten-Halter, um Einfuhrabgaben und Zollkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Weitere Büroartikel aus unserem Sortiment.