01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0404.10?
Die Nummern unter dieser Unterposition unterscheiden sich zuerst nach der Form: Erfasst werden Waren in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, alle übrigen fallen unter „andere“. Innerhalb dieser Gruppen trennt zuerst, ob ein Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln vorliegt, danach der Proteingehalt mit 15 GHT oder weniger bzw. mehr als 15 GHT. Der Milchfettgehalt wird mit 1,5 GHT oder weniger, mehr als 1,5 bis 27 GHT oder mehr als 27 GHT unterschieden. Die Zolltarifnummer 0404.10.02.00.0 gilt für Pulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt von 15 GHT oder weniger und einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 24 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0404.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 0404.10?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 0404.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0404.10
Anmerkungen (7)
1. Im Sinne der Unterposition 0404.10 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 0404.10 und 0404.90 gilt Folgendes: Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden. Zu Unterposition 0404.10 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird. Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition. Zu Unterposition 0404.90 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 0404.90. Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der Anlage II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission (133) nachzuweisen.
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 04, Allgemeines | Aus Milchcasein hergestellte Caseinate werden beispielsweise als Emulgatoren (Natriumcaseinat) oder Eiweißquelle (Calciumcaseinat) verwendet. Erzeugnisse, die Caseinate in einer größeren Menge als 3 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, werden von den Positionen 0401 bis 0404 ausgeschlossen, weil diese Caseinate natürlicherweise nicht in diesen Mengen in Milch vorkommen (siehe insbesondere Position 1901). |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 775/201102.08.2011 | Flüssiges, entfettetes und entkaseiniertes Kuhkolostrum in 125-ml-Flaschen für den Einzelverkauf wurde in die Warennummer 0404.10.48 eingereiht. | 0404.10.48 |
| 3056/9414.12.1994 | Modifizierte Molke mit den genannten analytischen Merkmalen, die statt Essig verwendet wird, wurde in die Warennummer 0404.10.48 eingereiht. | 0404.10.48 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-315/9629.01.1998 | Der Gerichtshof hat die Regelung über Einreihungsauskünfte der Zollbehörden geprüft und nichts gefunden, was sie im Hinblick auf Vertrauensschutz und Rechtssicherheit beeinträchtigt. |
| C-120/9007.05.1991 | Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein als "Molkenproteinkonzentrat 75%ig" bezeichnetes, durch Ultrafiltration von Molke gewonnenes Erzeugnis mit 76,6 % Milchprotein, 5 % Laktose und 2,1 % Milchfett, ohne nachweisbaren Zucker, in die … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0404.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Molkenpulver unter HS-Code 0404.10?
Molkenpulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt von 15 GHT oder weniger und einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 0404.10.02.00.0. Die Zuordnung richtet sich nach Form, Zuckerzusatz, Proteingehalt und Milchfettgehalt der Ware.
Gibt es bei der Einfuhr unter HS-Code 0404.10 amtliche Kontrollen?
Ja, bei der Einfuhr gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für alle Länder und die Europäische Union.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


