01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0404.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0404.10.628-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0404.10.62.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0404.10.62.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0?
- ×andere, also nicht: Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln0404.90
- ×in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form0404.10.02.00.0, 0404.10.04.00.0, 0404.10.06.00.0, 0404.10.12.00.0 und 8 weitere
- ×andere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von0404.10.72.00.0, 0404.10.74.00.0, 0404.10.76.00.0, 0404.10.78.00.0 und 2 weitere
- ×15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von0404.10.48.00.0, 0404.10.52.00.0, 0404.10.54.00.0
- ×1,5 GHT oder weniger0404.10.56.00.0
- ×mehr als 1,5 bis 27 GHT0404.10.58.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0404.10.62
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0404.10.62.00.0 | mehr als 27 GHT |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0404.10.62 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0404.10.48 | 2 | Colostrum, entfettet und entkaseiniert. Kuhcolostrum in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer braunen, etikettierten Kunststoffflasche mit grünem Deckel. Dem Etikett können Angaben entnommen … |
| 0404.10.12 | 1 | Nahrungsergänzungsmittel; entkaseiniertes Colostrumpulver. Pulverförmiges Nahrungsergänzungsmittel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Inverkehrbringer, zur Zusammensetzung, zum … |
| 0404.10.14 | 1 | Pulverförmige Mischung aus Molkenproteinkonzentrat und Molkenproteinpermeat. Protein*: mehr als 15 GHT Milchfett*: mehr als 1,5 bis 27 GHT *gemäß Antragsangaben Modifizierte Molke, in Pulverform … |
| 0404.10.28 | 1 | Teigzusatz; laut Angabe ein Molkenpulver, das in Papiersäcken zu 25 kg vorliegt. Die Ware wird in geringer Menge als Zusatz zu einem Teig verwendet und soll die Eigenschaften des Teigs verbessern … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1302 | Israel | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4228 | Norwegen | 0 % | seit 01.01.2021 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 167,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 42 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Chile. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 104,50 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0
Anmerkungen (3)
1. Im Sinne der Unterposition 0404.10 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 0404.10 und 0404.90 gilt Folgendes: Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden. Zu Unterposition 0404.10 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird. Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition. Zu Unterposition 0404.90 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 0404.90. Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 04, Allgemeines | Aus Milchcasein hergestellte Caseinate werden beispielsweise als Emulgatoren (Natriumcaseinat) oder Eiweißquelle (Calciumcaseinat) verwendet. Erzeugnisse, die Caseinate in einer größeren Menge als 3 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, werden von den Positionen 0401 bis 0404 ausgeschlossen, weil diese Caseinate natürlicherweise nicht in diesen Mengen in Milch vorkommen (siehe insbesondere Position 1901). |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 775/201102.08.2011 | Mit der Verordnung 775/2011 wurde flüssiges, entfettetes und entkaseiniertes Kuhkolostrum in Flaschen mit einem Inhalt von 125 ml in die Warennummer 0404.10.48 eingereiht. | 0404.10.48 |
| 3056/9414.12.1994 | Mit der Verordnung 3056/94 wurde modifizierte Molke, die statt Essig vor allem für Vinaigrette, Dressings und Mayonnaise verwendet wird, in die Warennummer 0404.10.48 eingereiht. | 0404.10.48 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-315/9629.01.1998 | Im Urteil C-315/96 ergab die Prüfung von Artikel 13 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 1715/90 nichts, was dessen Gültigkeit im Hinblick auf Vertrauensschutz und Rechtssicherheit beeinträchtigen könnte. |
| C-120/9007.05.1991 | Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein als "Molkenproteinkonzentrat 75%ig" bezeichnetes, durch Ultrafiltration von Molke gewonnenes Erzeugnis mit 76,6 % Milchprotein, 5 % Laktose und 2,1 % Milchfett, ohne nachweisbaren Zucker, in die … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0404.10.62
- 01.01.19930404.10.62neu eingeführt · „mehr als 27 GHT“ · aus 0404.10.11, 0404.10.19, 0404.10.91, 0404.10.99 (24 Unterteilungen)
- 01.01.19930404.10.62.00.0neu eingeführt · „mehr als 27 GHT“ · aus 0404.10.11, 0404.10.19, 0404.10.91, 0404.10.99 (24 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0404.10.62.00.0
Fällt auf Molke mit Ursprung Russland unter 0404.10.62.00.0 ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs unterliegen ihm nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Ist bei der Einfuhr von Molke unter 0404.10.62.00.0 eine Veterinärkontrolle vorgesehen?
Ja, die Veterinärkontrolle ist an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) ist eine der Unterlagen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile