01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1901?
Die Position wird zuerst in Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern in Aufmachung für den Einzelverkauf (1901.10.00.00.0), Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 (1901.20.00.00.0) und die Unterposition 1901.90 für andere Waren unterteilt. Die Unterposition 1901.90 trennt Malzextrakt mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr (Zolltarifnummer 1901.90.11.00.0) und anderen Malzextrakt (Zolltarifnummer 1901.90.19.00.0) von den übrigen Waren. Für die übrigen Waren gelten die Zolltarifnummern 1901.90.91.00.0 und 1901.90.95.00.0 sowie die Warennummer 1901.90.99. Die Zolltarifnummer 1901.90.95.00.0 erfasst Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus einem Gemisch aus entrahmter Milch und/oder Molke und pflanzlichen Fetten/Ölen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1901
18 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1901. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Brei – 1901.10.00.00.0
Pudding – 1901.90.99.33.0
Backmischung – 1901.20.00.00.0
Malzextrakt – 1901.90.19.00.0
Babynahrung – 1901.10.00.00.0
Mochi – 1901.90.99.90.0
Aptamil – 1901.10.00.00.0
Pudding-Pulver – 1901.90.99.33.0
Säuglingsmilch-Pulver – 1901.10.00.00.0
Konjak – 1901.90.91.00.0
Pfannkuchenmischung – 1901.20.00.00.0
Backmittel – 1901.20.00.00.0
Babymilch – 1901.10.00.00.0
Vormischung – 1901.20.00.00.0
Carob-Pulver – 1901.90.99.90.0
Kuchenmischung – 1901.20.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1901
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1901
Anmerkungen (3)
2. Im Sinne der Position 1901: a) gilt als „Grobgrieß“: Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11; b) gelten als „Mehl“ und „Feingrieß“: 1) Mehl und Feingrieß von Getreide des Kapitels 11; 2) Mehl, Grieß und Pulver pflanzlichen Ursprungs jeden Kapitels, ausgenommen Mehl, Grieß oder Pulver von getrocknetem Gemüse (Position 0712), von Kartoffeln (Position 1105) oder von getrockneten Hülsenfrüchten (Position 1106).
4. Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt der Position 1901 sowie solche aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Einreihung in Position 1901 ausgeschlossen. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Zutaten bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1901
Die sieben Warennummern der Position 1901 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721901.10.00.00.0eingeführt · Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den … · zuletzt geändert 01.01.2017
- 01.01.19721901.20.00.00.0eingeführt · Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19721901.90.11.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr
- 01.01.19721901.90.19.00.0eingeführt · anderer
- 01.01.19951901.90.91.00.0eingeführt · kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder … · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.20201901.90.95.00.0eingeführt · Lebensmittelzubereitungen in Pulverform, bestehend aus einem Gemisch aus entrahmter Milch …
- 01.01.19951901.90.99eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1901
Welche Zolltarifnummer gilt für Babynahrung in Position 1901?
Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf, gehören in die Zolltarifnummer 1901.10.00.00.0. Auch Brei und Aptamil sind dieser Zolltarifnummer zugeordnet.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen