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Zolltarifnummer 0404.10.12.00.0 – Molkepulver, Milchfett bis 1,5 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Molke oder modifizierte Molke in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von mehr als 15 GHT und einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Molke mit mehr als 1,5 bis 27 GHT Milchfett gehört in 0404.10.14.00.0, mit mehr als 27 GHT Milchfett in 0404.10.16.00.0. Eine vZTA ordnet pulverförmiges, entkaseiniertes Colostrumpulver als Nahrungsergänzungsmittel in diese Zolltarifnummer ein.

Typische Waren:Entkaseiniertes ColostrumpulverPulverförmige Nahrungsergänzungsmittel

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0404.10.12.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionMolke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
UnterpositionMolke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von
Unterposition15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von
mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0404.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0404.10.128-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0404.10.12.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0404.10.12.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0404.10.12.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker …
✓Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDie Ware ist Molke oder modifizierte Molke. Modifizierte Molke sind Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen, etwa Molke, der Lactose, Proteine oder Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen wurden.
✓in Pulverform, granuliert oder in anderer fester FormDie Ware liegt als Pulver, Granulat oder in anderer fester Form vor.
✓ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) vonDie Ware ist ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln hergestellt.
✓mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt vonDie Ware hat einen Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von mehr als 15 GHT.
✓1,5 GHT oder wenigerDie Ware hat einen Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger.
0404.10.12.00.0Molkepulver, Milchfett 1,5 GHT oder weniger

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0404.10.12

ZolltarifnummerWortlaut
0404.10.12.00.01,5 GHT oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0404.10.12 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI12156/24-1DeutschlandNahrungsergänzungsmittel; entkaseiniertes Colostrumpulver. Pulverförmiges Nahrungsergänzungsmittel in Aufmachung für …06.10.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0404.10.482Colostrum, entfettet und entkaseiniert. Kuhcolostrum in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer braunen, etikettierten Kunststoffflasche mit grünem Deckel. Dem Etikett können Angaben entnommen …
0404.10.141Pulverförmige Mischung aus Molkenproteinkonzentrat und Molkenproteinpermeat. Protein*: mehr als 15 GHT Milchfett*: mehr als 1,5 bis 27 GHT *gemäß Antragsangaben Modifizierte Molke, in Pulverform …
0404.10.281Teigzusatz; laut Angabe ein Molkenpulver, das in Papiersäcken zu 25 kg vorliegt. Die Ware wird in geringer Menge als Zusatz zu einem Teig verwendet und soll die Eigenschaften des Teigs verbessern …
0404.10.021Pudrige Ware, bestehend aus dehydriertem Molkenpulver, angereichert mit Laktose, mit einem Proteingehalt von weniger als 15 % und einem Fettgehalt von weniger als 1,5 % nach Gewicht, verpackt in …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0404.10.12.00.0

€
0404.10.12.00.0Drittlandszoll100,40 EUR je 100 kg–––
0404.10.12.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll100,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
0404.10.12.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll100,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1302Israel0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4228Norwegen0 %seit 01.01.2021
09.7903Neuseeland0 %16.06.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 100,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 42 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Chile. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0404.10.12.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0404.10.12.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 4, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne der Unterposition 0404.10 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 0404.10 und 0404.90 gilt Folgendes: Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden. Zu Unterposition 0404.10 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird. Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition. Zu Unterposition 0404.90 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 0404.90. Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 04, AllgemeinesAus Milchcasein hergestellte Caseinate werden beispielsweise als Emulgatoren (Natriumcaseinat) oder Eiweißquelle (Calciumcaseinat) verwendet. Erzeugnisse, die Caseinate in einer größeren Menge als 3 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, werden von den Positionen 0401 bis 0404 ausgeschlossen, weil diese Caseinate natürlicherweise nicht in diesen Mengen in Milch vorkommen (siehe insbesondere Position 1901).

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
775/201102.08.2011Mit der Verordnung 775/2011 wurde flüssiges, entfettetes und entkaseiniertes Kuhkolostrum in 125-ml-Flaschen für den Einzelverkauf in die Warennummer 0404.10.48 eingereiht.0404.10.48
3056/9414.12.1994Mit der Verordnung 3056/94 wurde modifizierte Molke, die statt Essig für Vinaigrette, Dressings und Mayonnaise verwendet wird, in die Warennummer 0404.10.48 eingereiht.0404.10.48

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-315/9629.01.1998Im Urteil C-315/96 wurde Artikel 13 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 1715/90 über Zollauskünfte geprüft, wobei sich nichts ergab, was seine Gültigkeit beeinträchtigen könnte.
C-120/9007.05.1991Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß ein als "Molkenproteinkonzentrat 75%ig" bezeichnetes, durch Ultrafiltration von Molke gewonnenes Erzeugnis mit 76,6 % Milchprotein, 5 % Laktose und 2,1 % Milchfett, ohne nachweisbaren Zucker, in die …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0404.10.12

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.19930404.10.12neu eingeführt · „1,5 GHT oder weniger“ · aus 0404.10.11, 0404.10.19, 0404.10.91, 0404.10.99 (24 Unterteilungen)
  2. 01.01.19930404.10.12.00.0neu eingeführt · „1,5 GHT oder weniger“ · aus 0404.10.11, 0404.10.19, 0404.10.91, 0404.10.99 (24 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0404.10.12.00.0

Welche Einfuhrkontrollen gelten für Molkepulver unter 0404.10.12.00.0?

Bei der Einfuhr ist unter dieser Zolltarifnummer die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen, unter anderem für alle Länder. Als Unterlage wird das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) genannt.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Molkepulver aus Russland unter 0404.10.12.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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