01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0505.10?
Zolltarifnummer 0505.10.10.00.0 („roh“) erfasst rohe Federn und rohe Daunen der zum Füllen verwendeten Art. Zolltarifnummer 0505.10.90.00.0 („andere“) erfasst die Federn und Daunen dieser Art, die nicht roh sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0505.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0505.10
Anmerkungen (4)
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein“ Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0505.10
Welche Waren schließt Kapitel 5, Anmerkung 1 bei HS-Code 0505.10 aus?
Kapitel 5, Anmerkung 1 schließt genießbare Waren, Häute, Felle und Pelzfelle (außer Waren der Position 0505), Spinnstoffe tierischen Ursprungs (außer Rosshaar und Rosshaarabfällen) und Pinselköpfe (Position 9603) aus Kapitel 05 aus. Federn der zum Füllen verwendeten Art und Daunen fallen unter diese Ausschlüsse nicht.
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 0505.10 für rohe Federn der zum Füllen verwendeten Art?
Rohe Federn und rohe Daunen gehören in Zolltarifnummer 0505.10.10.00.0 („roh“). Maßgeblich ist laut der Unterteilung, ob die Ware roh ist.
Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter HS-Code 0505.10 an der Grenzkontrollstelle?
Bei der Einfuhr von Waren unter HS-Code 0505.10 gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, und zwar in der Europäischen Union, auf den Färöern und in Grönland sowie für alle Länder. Für Einfuhren aus der Ukraine gelten außerdem Einfuhrkontrollen in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten sowie auf der Krim und in Sewastopol.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut