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Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0 – Vogelbälge und Vogelteile

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

05Kapitel05Position90HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0 erfasst Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen sowie Schmuckfedern, Federn für Staubwedel und Federteile wie Kiele. Federn von der zum Füllen verwendeten Art gehören in Unterposition 0505.10. Die Erläuterungen nennen unter anderem Vogelbälge ohne Deckfedern, sogenannte Gänsefelle, für Puderquasten sowie Schmuckfedern für Hüte und künstliche Blumen.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelAndere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionVogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
UnterpositionFedern von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0505.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0505.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0505.90.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0505.90.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0?

Kapitel 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder … › 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn …
✓andere, also nicht: Federn von der zum Füllen verwendeten Art; DaunenFür diese Zolltarifnummer bleiben Vogelbälge und Vogelteile mit Federn oder Daunen, Schmuckfedern, Federn für Staubwedel und Federteile, die nicht von der zum Füllen verwendeten Art sind. Große Flügel- und Schwanzfedern, die wegen ihrer Größe und des Kiels als Bettfedern ungeeignet sind, gehören ebenfalls hierher.
0505.90.00.00.0Vogelbälge, Vogelteile und Schmuckfedern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0?

  • ×Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen0505.10

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0505.90.00

ZolltarifnummerWortlaut
0505.90.00.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0505.90.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0

€
0505.90.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
0505.90.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
0505.90.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0505.90.00andere: Hierher gehören z. B.: 1. Vogelbälge und andere Vogelteile (Köpfe, Flügel, Hälse usw.) mit ihren Federn oder Daunen, die z. B. zum Herstellen von Ausstattungen für Kopfbedeckungen verwendet werden; 2. Vogelbälge ohne Deckfedern, insbesondere so genannte Gänsefelle, die hauptsächlich zum Herstellen von Puderquasten verwendet werden; 3. die großen Flügel- oder Schwanzfedern sowie Federn von anderen Teilen des …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 05 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0505.90.00

  1. 01.01.19720505.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19720505.90.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0

Welche Waren gehören nicht in Kapitel 5 und damit nicht unter 0505.90.00?

Nicht in Kapitel 5 gehören genießbare Waren, Spinnstoffe tierischen Ursprungs außer Rosshaar sowie Pinselköpfe der Position 9603. Häute, Felle und Pelzfelle gehören nicht dazu, außer Waren der Position 0505. Vogelbälge und Vogelteile mit Federn bleiben unter 0505.90.00.00.0, weil sie Waren der Position 0505 sind.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 0505.90.00?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt bei der Zolltarifnummer 0505.90.00.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155), der Ursprung allein genügt dafür nicht.

Gilt bei der Einfuhr unter 0505.90.00 eine Veterinärkontrolle?

Ja, für Waren tierischen Ursprungs wie Vogelbälge und Vogelteile gilt bei der Einfuhr die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Dafür ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) (N853) vorzulegen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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