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Position 2004 – Gefrorenes Gemüse ohne Essig zubereitet

Position im Zolltarif

20Kapitel04Position

Gefrorenes Gemüse, das nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ist, gehört in diese Position, etwa Kartoffeln, Zuckermais, Erbsen und grüne Bohnen. Nicht gefrorenes Gemüse gehört in Position 2005. Erzeugnisse der Position 2006 sind ausgenommen.

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Gehört Ihr gefrorenes Gemüse in Position 2004?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2004?

Die Position 2004 unterteilt sich in die Unterposition 2004.10 für Kartoffeln und die Unterposition 2004.90 für anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen. Bei Kartoffeln gehören gegarte, nicht weiter zubereitete Kartoffeln unter 2004.10.10.00.0, Kartoffeln in Form von Mehl, Grieß oder Flocken unter 2004.10.91.00.0 und alle übrigen unter 2004.10.99.00.0. Bei 2004.90 fallen Zuckermais unter 2004.90.10.00.0, Sauerkraut, Kapern und Oliven unter 2004.90.30, Erbsen und grüne Bohnen unter 2004.90.50.00.0 und nur gegarte Zwiebeln unter 2004.90.91.00.0. Anderes Gemüse einschließlich Mischungen fällt unter 2004.90.98.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006Diese Seite
UnterpositionKartoffeln14,4 % bis 17,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 24 vZTA
Zolltarifnummergegart, jedoch nicht weiter zubereitet
andere
Zolltarifnummerin Form von Mehl, Grieß oder Flocken
Zolltarifnummerandere
Unterpositionanderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen14,4 % bis 19,2 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 72 vZTA
ZolltarifnummerZuckermais (Zea mays var. saccharata)
Kombinierte NomenklaturSauerkraut, Kapern und Oliven
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)
andere, einschließlich Mischungen
ZolltarifnummerZwiebeln, nur gegart
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2004

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2004. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2004

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz2 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika1 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur1 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile1 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien1 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador1 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Israel1 von 8
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru1 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder8 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus8 von 8
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland8 von 8
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder8 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder7 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union7 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer7 von 8
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland7 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2004

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2004

Die acht Warennummern der Position 2004 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722004.10.10.00.0eingeführt · gegart, jedoch nicht weiter zubereitet
  2. 01.01.19722004.10.91.00.0eingeführt · in Form von Mehl, Grieß oder Flocken
  3. 01.01.19722004.10.99.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19722004.90.10.00.0eingeführt · Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
  5. 01.01.19722004.90.30eingeführt · Sauerkraut, Kapern und Oliven
  6. 01.01.19722004.90.50.00.0eingeführt · Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)
  7. 01.01.19722004.90.91.00.0eingeführt · Zwiebeln, nur gegart
  8. 01.01.19962004.90.98eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2004

Welche Zolltarifnummer gilt für Pommes Frites in Position 2004?

Pommes Frites sind unter der Zolltarifnummer 2004.10.10.00.0 aufgeführt, die Kartoffeln gegart, jedoch nicht weiter zubereitet erfasst. Auch Tiefkühl-Pommes-Frites sind unter derselben Nummer aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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