01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2004?
Die Position 2004 unterteilt sich in die Unterposition 2004.10 für Kartoffeln und die Unterposition 2004.90 für anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen. Bei Kartoffeln gehören gegarte, nicht weiter zubereitete Kartoffeln unter 2004.10.10.00.0, Kartoffeln in Form von Mehl, Grieß oder Flocken unter 2004.10.91.00.0 und alle übrigen unter 2004.10.99.00.0. Bei 2004.90 fallen Zuckermais unter 2004.90.10.00.0, Sauerkraut, Kapern und Oliven unter 2004.90.30, Erbsen und grüne Bohnen unter 2004.90.50.00.0 und nur gegarte Zwiebeln unter 2004.90.91.00.0. Anderes Gemüse einschließlich Mischungen fällt unter 2004.90.98.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2004
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2004. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2004
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2004
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2004
Die acht Warennummern der Position 2004 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722004.10.10.00.0eingeführt · gegart, jedoch nicht weiter zubereitet
- 01.01.19722004.10.91.00.0eingeführt · in Form von Mehl, Grieß oder Flocken
- 01.01.19722004.10.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19722004.90.10.00.0eingeführt · Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
- 01.01.19722004.90.30eingeführt · Sauerkraut, Kapern und Oliven
- 01.01.19722004.90.50.00.0eingeführt · Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)
- 01.01.19722004.90.91.00.0eingeführt · Zwiebeln, nur gegart
- 01.01.19962004.90.98eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2004
Welche Zolltarifnummer gilt für Pommes Frites in Position 2004?
Pommes Frites sind unter der Zolltarifnummer 2004.10.10.00.0 aufgeführt, die Kartoffeln gegart, jedoch nicht weiter zubereitet erfasst. Auch Tiefkühl-Pommes-Frites sind unter derselben Nummer aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen



