01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2005?
Die Position 2005 gliedert sich nach Gemüseart in Unterpositionen: Unterposition 2005.10 für Gemüse, homogenisiert, Unterposition 2005.20 für Kartoffeln, Unterposition 2005.40 für Erbsen, Unterposition 2005.51 und 2005.59 für Bohnen, Unterposition 2005.60 für Spargel, Unterposition 2005.70 für Oliven, Unterposition 2005.80 für Zuckermais, Unterposition 2005.91 für Bambussprossen und Unterposition 2005.99 für andere Gemüse und Mischungen. Gemüse, homogenisiert sind Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit höchstens 250 g, und diese Unterposition hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005. Bei Kartoffeln unterscheidet 2005.20.10.00.0 Mehl, Grieß oder Flocken, 2005.20.20.00.0 dünne Scheiben in Fett oder in Öl gebacken und 2005.20.80.00.0 andere Kartoffeln. Unter 2005.99 stehen 2005.99.10 für Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack, 2005.99.20 für Kapern, 2005.99.30 für Artischocken, 2005.99.50 für Mischungen von Gemüsen, 2005.99.60 für Sauerkraut und 2005.99.80 für andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2005.10Gemüse, homogenisiert
- 2005.10.00.10.02005.10.00.20.02005.10.00.40.02005.10.00.80.0
- 2005.80Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
- 2005.80.00.10.02005.80.00.30.02005.80.00.91.02005.80.00.99.0
- 2005.91Bambussprossen
- 2005.91.00.10.02005.91.00.20.02005.91.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 17 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2005
16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2005. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Lebensmittelkonserve – 2005.99.50.90.0
Röstzwiebel – 2005.99.80.98.0
Olive – 2005.70.00.00.0
Geröstete Kichererbse – 2005.99.80.98.0
Hummus – 2005.99.80.98.0
Dosen Zuckermais – 2005.80.00.10.0
Kartoffelchip – 2005.20.20.00.0
Zuckermais – 2005.80.00.99.0
Gemüsekonserve – 2005.99.80.98.0
Kimchi – 2005.99.80.98.0
Bambus-Sprosse – 2005.91.00.90.0
Gebackene Bohne – 2005.51.00.00.0
Mungbohnenkuchen – 2005.51.00.00.0
Namkeen – 2005.99.50.90.0
Snack-Chip – 2005.20.20.00.0
Papadam – 2005.59.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2005
Rechts: wie viele der 17 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2005
Anmerkungen (3)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2005
14 der 17 Warennummern der Position 2005 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722005.20.10.00.0eingeführt · in Form von Mehl, Grieß oder Flocken
- 01.01.19942005.20.20.00.0eingeführt · in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in …
- 01.01.19942005.20.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19722005.40.00.00.0eingeführt · Erbsen (Pisum sativum)
- 01.01.19722005.51.00.00.0eingeführt · Bohnen, ausgelöst
- 01.01.19722005.59.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19722005.60.00.00.0eingeführt · Spargel
- 01.01.19722005.70.00.00.0eingeführt · Oliven · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.20072005.99.10eingeführt · Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
- 01.01.20072005.99.20eingeführt · Kapern
- 01.01.20072005.99.30eingeführt · Artischocken
- 01.01.20072005.99.50eingeführt · Mischungen von Gemüsen
- 01.01.20072005.99.60eingeführt · Sauerkraut
- 01.01.20122005.99.80eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2005
Welche Zolltarifnummer in Position 2005 gilt für welche Ware?
Die Zolltarifnummer in Position 2005 richtet sich nach der Art des Gemüses und nach seiner Zubereitung. Kartoffeln in Form von Mehl, Grieß oder Flocken gehören in 2005.20.10.00.0, Kartoffeln in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet gehören in 2005.20.20.00.0. Kartoffelchips gehören ebenfalls in 2005.20.20.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen