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Position 2005 – Anderes Gemüse, nicht gefroren

Position im Zolltarif

20Kapitel05Position

Position 2005 erfasst anderes Gemüse wie Kartoffeln, Erbsen, Bohnen, Spargel, Oliven, Zuckermais, Bambussprossen, Kapern oder Sauerkraut, das nicht gefroren und anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ist. Gefrorenes Gemüse gehört in Position 2004, mit Zucker haltbar gemachte Gemüse, Früchte, Nüsse oder Fruchtschalen gehören in Position 2006.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2005?

Die Position 2005 gliedert sich nach Gemüseart in Unterpositionen: Unterposition 2005.10 für Gemüse, homogenisiert, Unterposition 2005.20 für Kartoffeln, Unterposition 2005.40 für Erbsen, Unterposition 2005.51 und 2005.59 für Bohnen, Unterposition 2005.60 für Spargel, Unterposition 2005.70 für Oliven, Unterposition 2005.80 für Zuckermais, Unterposition 2005.91 für Bambussprossen und Unterposition 2005.99 für andere Gemüse und Mischungen. Gemüse, homogenisiert sind Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit höchstens 250 g, und diese Unterposition hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005. Bei Kartoffeln unterscheidet 2005.20.10.00.0 Mehl, Grieß oder Flocken, 2005.20.20.00.0 dünne Scheiben in Fett oder in Öl gebacken und 2005.20.80.00.0 andere Kartoffeln. Unter 2005.99 stehen 2005.99.10 für Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack, 2005.99.20 für Kapern, 2005.99.30 für Artischocken, 2005.99.50 für Mischungen von Gemüsen, 2005.99.60 für Sauerkraut und 2005.99.80 für andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006Diese Seite
UnterpositionGemüse, homogenisiert
17,6 % · 1 vZTA
UnterpositionKartoffeln14,1 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 63 vZTA
Zolltarifnummerin Form von Mehl, Grieß oder Flocken
andere
Zolltarifnummerin dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
19,2 % · 3 vZTA
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerBohnen, ausgelöst
17,6 % · 8 vZTA
Zolltarifnummerandere
19,2 % · 4 vZTA
ZolltarifnummerSpargel
17,6 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerOliven
12,8 % · 17 vZTA
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)
5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg · 4 vZTA
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
UnterpositionBambussprossen
17,6 % · 2 vZTA
Unterpositionandere
6,4 % bis 17,6 % · 158 vZTA
Kombinierte NomenklaturFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturKapern
Kombinierte NomenklaturArtischocken
Kombinierte NomenklaturMischungen von Gemüsen
Kombinierte NomenklaturSauerkraut
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2005

16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2005. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2005

Rechts: wie viele der 17 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen1 von 17
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz1 von 17
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mexiko1 von 17
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika1 von 17
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur1 von 17
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada1 von 17
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder17 von 17
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus17 von 17
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland17 von 17
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 17
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder17 von 17
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union17 von 17
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer17 von 17
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland17 von 17
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder17 von 17
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri Lanka2 von 17
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2005

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2005

14 der 17 Warennummern der Position 2005 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722005.20.10.00.0eingeführt · in Form von Mehl, Grieß oder Flocken
  2. 01.01.19942005.20.20.00.0eingeführt · in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in …
  3. 01.01.19942005.20.80.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19722005.40.00.00.0eingeführt · Erbsen (Pisum sativum)
  5. 01.01.19722005.51.00.00.0eingeführt · Bohnen, ausgelöst
  6. 01.01.19722005.59.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
  7. 01.01.19722005.60.00.00.0eingeführt · Spargel
  8. 01.01.19722005.70.00.00.0eingeführt · Oliven · zuletzt geändert 01.01.2008
  9. 01.01.20072005.99.10eingeführt · Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
  10. 01.01.20072005.99.20eingeführt · Kapern
  11. 01.01.20072005.99.30eingeführt · Artischocken
  12. 01.01.20072005.99.50eingeführt · Mischungen von Gemüsen
  13. 01.01.20072005.99.60eingeführt · Sauerkraut
  14. 01.01.20122005.99.80eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2005

Welche Zolltarifnummer in Position 2005 gilt für welche Ware?

Die Zolltarifnummer in Position 2005 richtet sich nach der Art des Gemüses und nach seiner Zubereitung. Kartoffeln in Form von Mehl, Grieß oder Flocken gehören in 2005.20.10.00.0, Kartoffeln in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet gehören in 2005.20.20.00.0. Kartoffelchips gehören ebenfalls in 2005.20.20.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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