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Position 2001 – Gemüse, Früchte und Nüsse in Essig

Position im Zolltarif

20Kapitel01Position

Zu dieser Position gehören Gurken, Cornichons, Mango-Chutney, Oliven, Pilze und andere Gemüse, Früchte, Nüsse oder genießbare Pflanzenteile, die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gehören in Position 2002.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2001 gilt für Ihre Essiggurken?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2001?

Die Position ist in die Unterposition 2001.10 für Gurken und Cornichons und in die Unterposition 2001.90 für andere Waren unterteilt. Unter der Unterposition 2001.90 werden Mango-Chutney (Zolltarifnummer 2001.90.10.00.0), Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack (Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0), Zuckermais (Warennummer 2001.90.30), Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr (Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0), Pilze (Warennummer 2001.90.50), Oliven (Warennummer 2001.90.65), Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Warennummer 2001.90.70) sowie tropische Früchte, tropische Nüsse und Palmherzen (Warennummer 2001.90.92) unterschieden. Für Pilze (Warennummer 2001.90.50) darf der Salzgehalt höchstens 2,5 GHT betragen. Die Warennummer 2001.90.97 erfasst alle übrigen Waren der Unterposition 2001.90, die die davor genannten Nummern nicht erfassen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemachtDiese Seite
UnterpositionGurken und Cornichons
17,6 % · 7 vZTA
Unterpositionandere0 % bis 16 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 35 vZTA
ZolltarifnummerMango-Chutney
ZolltarifnummerFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturZuckermais (Zea mays var. saccharata)
ZolltarifnummerYamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
Kombinierte NomenklaturPilze
Kombinierte NomenklaturOliven
Kombinierte NomenklaturGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2001

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2001. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2001

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Vietnam2 von 10
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Zentralamerika1 von 10
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur1 von 10
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile1 von 10
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien1 von 10
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador1 von 10
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder10 von 10
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus10 von 10
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland10 von 10
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder10 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union10 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer10 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland10 von 10
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder10 von 10
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten2 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2001

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.2001Im Urteil T-49/00 wurde die Klage als unzulässig abgewiesen, und die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2001

Neun der zehn Warennummern der Position 2001 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722001.90.10.00.0eingeführt · Mango-Chutney
  2. 01.01.19722001.90.20.00.0eingeführt · Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack · zuletzt geändert 01.01.1998
  3. 01.01.19722001.90.30eingeführt · Zuckermais (Zea mays var. saccharata) · zuletzt geändert 21.12.2006
  4. 01.01.19722001.90.40.00.0eingeführt · Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt … · zuletzt geändert 01.03.1997
  5. 01.01.19722001.90.50eingeführt · Pilze
  6. 01.01.19932001.90.65eingeführt · Oliven
  7. 01.01.19932001.90.70eingeführt · Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
  8. 01.01.20122001.90.92eingeführt · tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
  9. 01.01.20082001.90.97eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2001

Welche Zolltarifnummer aus Position 2001 gilt für Ihre Essiggurken?

Essiggurken mit einem Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, von 0,5 GHT oder mehr gehören in die Zolltarifnummer 2001.10.00.19.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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