01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1106?
Die Position 1106 gliedert sich in die Unterpositionen 1106.10, 1106.20 und 1106.30. Unterposition 1106.10 erfasst Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, es gilt die Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0. Unterposition 1106.20 erfasst Sagomark sowie Wurzeln oder Knollen der Position 0714, unterteilt in 1106.20.10.00.0 für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht und 1106.20.90.00.0 für alle Erzeugnisse, die nicht für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sind. Unterposition 1106.30 erfasst Erzeugnisse des Kapitels 8, unterteilt in 1106.30.10.00.0 von Bananen und 1106.30.90 für Erzeugnisse des Kapitels 8, ausgenommen Bananen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1106
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1106. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1106
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1106
Anmerkungen (3)
2. Als „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1106
Die fünf Warennummern der Position 1106 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721106.10.00.00.0eingeführt · von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19721106.20.10.00.0eingeführt · für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19921106.20.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19721106.30.10.00.0eingeführt · von Bananen
- 01.01.19721106.30.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1106
Welche Zolltarifnummer gilt für Kichererbsenmehl in Position 1106?
Kichererbsenmehl gehört in die Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0, sofern die getrockneten Hülsenfrüchte zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit 2 mm lichter Maschenweite hindurchgehen. Mehl aus getrockneten Hülsenfrüchten, das diese Siebbedingung nicht erfüllt, gilt nach der Anmerkung nicht als Mehl im Sinne der Position 1106 und gehört daher nicht in diese Zolltarifnummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex







