Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer ist hierarchisch aufgebaut. Jede Ebene grenzt den Warenbegriff weiter ein.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionAlkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber2805
- UnterpositionSeltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert280530
- Kombinierte Nomenklaturandere28053021
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr28053021
- Kombinierte NomenklaturCer und Lanthan28053021
- ZolltarifnummerLanthan
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Seltene-Erde
Der HS-Code für Seltene-Erde lautet 2805.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2805.30.21. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2805.30.21.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2805.30.21.20.0.
Einreihung von Seltene-Erde nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Lanthan und andere Seltenerdmetalle der Unterposition 2805.30.21 gilt eine autonome Zollaussetzung (Code 112) auf 0 %. Voraussetzung ist die Verwendung in bestimmten industriellen Prozessen. Der Antrag erfolgt über das TARIC-System der EU.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Seltene-Erde
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCer, Reinheitsgrad ≥95 GHT | 2805.30.21.10.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungNeodym, Reinheitsgrad ≥95 GHT | 2805.30.29.40.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungPraseodym, Reinheitsgrad ≥95 GHT | 2805.30.29.30.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungCer-Legierung mit anderen Seltenerdmetallen, Ce ≥47 GHT | 2805.30.10.10.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungCerverbindungen, andere (z.B. Ceroxid) | 2846.10.00.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungLanthanverbindungen | 2846.90.40.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungPraseodym-, Neodym- oder Samariumverbindungen | 2846.90.50.30.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Seltene-Erde (2805) ≠ Cer, Reinheitsgrad ≥95 GHT (2805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Seltene-Erde bleibt die Zolltarifnummer 2805.30.21.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Seltene-Erde (2805) ≠ Neodym, Reinheitsgrad ≥95 GHT (2805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Seltene-Erde bleibt die Zolltarifnummer 2805.30.21.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Seltene-Erde (2805) ≠ Praseodym, Reinheitsgrad ≥95 GHT (2805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Seltene-Erde bleibt die Zolltarifnummer 2805.30.21.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Seltene-Erde (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI43624/18-1 | Cer(IV)-oxid (CAS 1306-38-3), Reinheit max. 95,0 GHT - eingereiht als anorganische Verbindung der Seltenerdmetalle, Cerverbindungen, andere (2846.10.00.90) | 2846.10.00.90.0 |
| DEBTI18576/23-1 | Ytterbium-176-Oxid (CAS 1380743-42-9), angereichert - eingereiht unter 2845.90.90.50 (Isotopenverbindung) | 2845.90.90.50.0 |
| DEBTI672/22-1 | Ytterbium-176-Oxid (CAS 1380743-42-9), 99,8% Reinheit - andere nicht radioaktive Isotopenverbindung (2845.90.90.90) | 2845.90.90.90.0 |
| DEBTI29437/24-1 | Neodym-Magnete (NdFeB) - eingereiht unter 8505.11.10.99.0 als Magnetvorprodukte | 8505.11.10.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Autonome Zollaussetzung | Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Seltene-Erde
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Seltene-Erden. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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