Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kalium gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionAlkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber2805
- UnterpositionAlkali- oder Erdalkalimetalle280511
- Unterpositionandere280519
- Kombinierte Nomenklaturandere28051990
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kalium
Der HS-Code für Kalium lautet 2805.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2805.19.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2805.19.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2805.19.90.90.0.
Einreihung von Kalium nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kalium in die Zolltarifnummer 2805.19.90.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Kalium ist als Alkalimetall in Position 2805 genannt. Da es weder als Natrium (2805.11) noch als Calcium (2805.12) oder Strontium/Barium (2805.19.10) spezifiziert ist, wird es nach AV 3a der spezifischsten Beschreibung zugeordnet – hier der Auffangposition 2805.19.90.90.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kalium
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNatrium (speziell genannt im 6-Steller) | 2805.11.00.00.0 | 4,1 % |
| Alternative EinreihungCalcium (speziell genannt im 6-Steller) | 2805.12.00.00.0 | 4,1 % |
| Alternative EinreihungStrontium und Barium (speziell genannt im 8-Steller) | 2805.19.10.00.0 | 4,1 % |
| Alternative EinreihungLithium >= 98,8% Reinheit (speziell genannt im 10-Steller) | 2805.19.90.20.0 | 4,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kalium (2805) ≠ Natrium (speziell genannt im 6-Steller) (2805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kalium bleibt die Zolltarifnummer 2805.19.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kalium (2805) ≠ Calcium (speziell genannt im 6-Steller) (2805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kalium bleibt die Zolltarifnummer 2805.19.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kalium (2805) ≠ Strontium und Barium (speziell genannt im 8-Steller) (2805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kalium bleibt die Zolltarifnummer 2805.19.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kalium (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2121/17-1 | Angaben: Promax. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als Granulat bzw. Pulver mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze verwendet. Feststellungen (aus 2008): Hellgraue Bruchstücke... Mehr anzeigenAngaben: Promax. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als Granulat bzw. Pulver mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze verwendet. Feststellungen (aus 2008): Hellgraue Bruchstücke unregelmäßiger Form. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00). Weniger anzeigen | 3824.99.65.00.0 |
| DE4885/17-1 | Angaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als Granulat bzw. Pulver mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze verwendet. Äußere Beschaffenheit: Hellgraue Bruchstücke unregelmäßiger... Mehr anzeigenAngaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als Granulat bzw. Pulver mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze verwendet. Äußere Beschaffenheit: Hellgraue Bruchstücke unregelmäßiger Form. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00). Weniger anzeigen | 3824.99.65.00.0 |
| DEBTI12270/20-1 | Angaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als Granulat, bzw. als Pulver, mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen) verwendet. Befund: Chemische... Mehr anzeigenAngaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als Granulat, bzw. als Pulver, mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen) verwendet. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; andere; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00). Weniger anzeigen | 3824.99.65.00.0 |
| DEBTI8811/25-1 | Angaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als weiß bis graues Granulat (bzw. als Pulver) mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen)... Mehr anzeigenAngaben: Promag. Synthetisches Gemisch aus MgCl2 und KCl, welches als weiß bis graues Granulat (bzw. als Pulver) mit einer Korngröße von 1-3 mm vorliegt. Die Mischung wird bei der Herstellung von Aluminiumlegierungen zur Entfernung unerwünschter Elemente in der Schmelze (Krätze und Verunreinigungen) verwendet. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere; andere; andere; Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824 10 00). Weniger anzeigen | 3824.99.65.00.0 |
| DEBTI6617/19-1 | Elektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (D), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches... Mehr anzeigenElektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (D), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches Primärelement, Mangandioxidelement, alkalisch, Rundzelle, in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung" Weniger anzeigen | 8506.10.11.00.0 |
| DEBTI16489/23-1 | Elektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (C), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches... Mehr anzeigenElektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (C), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches Primärelement, Mangandioxidelement, alkalisch, Rundzelle, in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung" Weniger anzeigen | 8506.10.11.00.0 |
| DEBTI6632/19-1 | Elektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (C), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches... Mehr anzeigenElektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (C), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches Primärelement, Mangandioxidelement, alkalisch, Rundzelle, in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung" Weniger anzeigen | 8506.10.11.00.0 |
| DEBTI16481/23-1 | Elektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (D), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches... Mehr anzeigenElektrisches Primärelement (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Kathode aus Mangandioxid, einer Anode aus Zink und einem Elektrolyt aus Kaliumhydroxid, in Form einer Rundzelle (D), - nicht wiederaufladbar, - zwei davon in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung. "Elektrisches Primärelement, Mangandioxidelement, alkalisch, Rundzelle, in einer üblichen, nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung" Weniger anzeigen | 8506.10.11.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrmaßnahmen
Drittlandszollsatz
4,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,1 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Kalium
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kalium aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese chemischen Erzeugnisse werden ebenfalls in Kapitel 28 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht: