01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3506?
Die Position gliedert sich zunächst in Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 für zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger und in alle übrigen Erzeugnisse. Darunter steht die Unterposition 3506.91 für Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk, wobei Warennummer 3506.91.90 die übrigen Klebstoffe dieser Art erfasst. Andere Klebstoffe, die nicht auf solchen Polymeren oder Kautschuk beruhen, gehören in Zolltarifnummer 3506.99.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3506
11 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3506. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Sekundenkleber – 3506.10.00.00.0
UV-Kleber – 3506.10.00.00.0
Klebstoff – 3506.10.00.00.0
Heißkleber – 3506.10.00.00.0
Hitzebeständiger Silikonkleber – 3506.10.00.00.0
Wimpernkleber – 3506.10.00.00.0
Epoxidharz-Klebstoff – 3506.10.00.00.0
Klebestift – 3506.10.00.00.0
Silikon-Kleber – 3506.10.00.00.0
Montagekleber – 3506.10.00.00.0
Nagel-Kleber – 3506.10.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3506
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3506
Anmerkungen (2)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-278/8011.02.1982 |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3506
Die vier Warennummern der Position 3506 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723506.10.00.00.0eingeführt · zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den … · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.20173506.91.10.00.0eingeführt · optisch klare, trägerfreie Klebebänder und optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe … · zuletzt geändert 01.01.2020
- 01.01.20173506.91.90eingeführt · andere
- 01.01.19723506.99.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1993
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3506
Was ist mit HS-Code gemeint, wenn Sie 3506 suchen?
HS-Code ist die Nummer nach dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation, deren ersten sechs Stellen in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich sind. Die Suche nach 3506 führt zur Position 3506, der vierstelligen Nummer dieser Seite.
Welche Zolltarifnummer aus Position 3506 gilt für Ihren Kleber?
Das richtet sich nach der Ware: Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 gilt für zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk fallen in Unterposition 3506.91, andere Klebstoffe in Zolltarifnummer 3506.99.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile