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Position · 4-stelligDual-Use

Position 3825 – Abfälle der chemischen Industrie

Position im Zolltarif

38Kapitel25Position

Zu dieser Position gehören Siedlungsabfälle, also Abfälle aus Haushalten, Büros, Restaurants, Krankenhäusern und Geschäften, Abfälle der Straßenreinigung sowie Bau- und Abbruchabfälle, außerdem Klärschlamm aus städtischen Kläranlagen, klinische Abfälle, Abfälle von organischen Lösemitteln und andere Abfälle der chemischen Industrie. Einzeln getrennte Materialien wie Kunststoff-, Papier- oder Metallabfälle gehören nicht zu den Siedlungsabfällen, sondern in die dafür vorgesehenen Positionen. Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten, gehören in Position 2710.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3825?

Die Position ist nach Abfallarten unterteilt: Siedlungsabfälle (3825.10.00.00.0), Klärschlamm (3825.20.00.00.0) und klinische Abfälle (3825.30.00.00.0) sind eigene Unterteilungen. Abfälle von organischen Lösemitteln werden in halogenierte (3825.41.00.00.0) und andere (3825.49.00.00.0) getrennt, Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulik-, Brems- und Gefrierschutzflüssigkeiten in 3825.50.00.00.0. Andere Abfälle der chemischen Industrie mit überwiegend organischen Bestandteilen gehören in 3825.61.00.00.0, die übrigen in 3825.69.00.00.0. Unter der Unterposition 3825.90 stehen alkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse) mit 3825.90.10.00.0 und andere Abfälle mit 3825.90.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionRückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte AbfälleDiese Seite
ZolltarifnummerSiedlungsabfälle
6,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerKlärschlamm
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerklinische Abfälle
6,5 % · 1 vZTA
Abfälle von organischen Lösemitteln
Zolltarifnummerhalogeniert
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerAbfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten
6,5 % · 0 vZTA
andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien
Zolltarifnummerüberwiegend organische Bestandteile enthaltend
6,5 % · 5 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 2 vZTA
Unterpositionandere
5 % bis 6,5 % · 5 vZTA
Zolltarifnummeralkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse)
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3825

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3825. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3825

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 10
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder9 von 10
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder9 von 10
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer1 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland1 von 10
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder1 von 10
KontrolleF-Gase · alle Länder1 von 10
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD1 von 10
KontrolleREACH · alle Länder1 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3825

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 5
5. Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm“ die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 6
6. Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle“: a) klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen); b) Abfälle von organischen Lösemitteln; c) Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und d) andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien. Als „andere Abfälle“ gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 4
4. Im Sinne der Unterpositionen 3825.41 und 3825.49 gelten als „Abfälle von organischen Lösemitteln“ solche Abfälle, die überwiegend organische Lösemittel enthalten und die nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen nicht mehr für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet sind, unabhängig davon, ob sie zur Rückgewinnung der Lösemittel vorgesehen sind oder nicht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3825

Die zehn Warennummern der Position 3825 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20023825.10.00.00.0eingeführt · Siedlungsabfälle
  2. 01.01.20023825.20.00.00.0eingeführt · Klärschlamm
  3. 01.01.20023825.30.00.00.0eingeführt · klinische Abfälle
  4. 01.01.20023825.41.00.00.0eingeführt · halogeniert
  5. 01.01.20023825.49.00.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.20023825.50.00.00.0eingeführt · Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten …
  7. 01.01.20023825.61.00.00.0eingeführt · überwiegend organische Bestandteile enthaltend
  8. 01.01.20023825.69.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2009
  9. 01.01.20043825.90.10.00.0eingeführt · alkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse)
  10. 01.01.20043825.90.90.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3825

Welche Zolltarifnummer aus Position 3825 gilt für Klärschlamm?

Klärschlamm, wie er in städtischen Kläranlagen anfällt, gehört in die Zolltarifnummer 3825.20.00.00.0. Auch vorbehandelte, nicht stabilisierte Schlämme zählen dazu, stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, dagegen nicht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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