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Position 2710 – Erdöle, Mineralöle und Ölabfälle

Position im Zolltarif

27Kapitel10Position

Hierzu gehören Erdöl und Öle aus bituminösen Mineralien wie Benzin, Petroleum, Heizöl, Gasöl und Schmieröl, ausgenommen rohe Öle, ferner Zubereitungen mit einem Gehalt von 70 GHT oder mehr dieser Öle, wenn diese Öle der Grundbestandteil sind, sowie Ölabfälle. Rohe Öle gehören in Position 2709, Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe in Position 2711.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2710 gilt für Ihr Getriebeöl?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2710?

Die Position gliedert sich zuerst in Leichtöle und Zubereitungen (Unterposition 2710.12), andere Öle (Unterposition 2710.19), Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (Unterposition 2710.20) sowie Ölabfälle (Unterpositionen 2710.91 und 2710.99). Die Unterposition 2710.12 umfasst Testbenzin, Spezialbenzin, Motorenbenzin, Flugbenzin und andere Leichtöle. Die Unterposition 2710.19 umfasst mittelschwere Öle, Leuchtöl (Kerosin), Schweröle, Gasöl, Heizöle sowie Schmieröle und andere Öle. Die Unterposition 2710.20 gliedert sich nach Gasöl, Heizölen und anderen Ölen, die Unterposition 2710.91 erfasst Ölabfälle mit polychlorierten Biphenylen (PCB), Terphenylen (PCT) oder polybromierten Biphenylen (PBB).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ÖlabfälleDiese Seite
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle
UnterpositionLeichtöle und Zubereitungen
4,7 % · 52 vZTA
Zolltarifnummerzur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
Zolltarifnummerzur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.12.11
zu anderer Verwendung
Spezialbenzine
Kombinierte NomenklaturTestbenzin (white spirit)
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Motorenbenzin
Kombinierte NomenklaturFlugbenzin
anderes, mit einem Bleigehalt von
0,013 g/l oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95
Kombinierte Nomenklaturmit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98
Kombinierte Nomenklaturmit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmehr als 0,013 g/l
Kombinierte Nomenklaturleichter Flugturbinenkraftstoff
Kombinierte Nomenklaturandere Leichtöle
Unterpositionandere
0 % bis 4,7 % · 73 vZTA
mittelschwere Öle
Kombinierte Nomenklaturzur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
Kombinierte Nomenklaturzur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.11
zu anderer Verwendung
Leuchtöl (Kerosin)
Kombinierte NomenklaturFlugturbinenkraftstoff
Kombinierte Nomenklaturanderes
Kombinierte Nomenklaturandere
Schweröle
Gasöl
Zolltarifnummerzur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
Zolltarifnummerzur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.31
zu anderer Verwendung
mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 80 GHT
Kombinierte Nomenklaturanderes
Kombinierte Nomenklaturmit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT
Heizöle
Zolltarifnummerzur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
Zolltarifnummerzur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.51
zu anderer Verwendung
Zolltarifnummermit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT
Zolltarifnummermit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT
Schmieröle; andere Öle
Zolltarifnummerzur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
Zolltarifnummerzur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.71
zu anderer Verwendung
Kombinierte NomenklaturMotorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle
ZolltarifnummerHydrauliköle
ZolltarifnummerWeißöle, Paraffinum liquidum
ZolltarifnummerGetriebeöle
ZolltarifnummerMetallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle
ZolltarifnummerElektroisolieröle
Kombinierte Nomenklaturandere Schmieröle und andere Öle
UnterpositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle
0 % bis 3,7 % · 9 vZTA
Gasöl
Kombinierte Nomenklaturmit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT
Heizöle
Zolltarifnummermit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT
Zolltarifnummerandere Öle
Ölabfälle
Unterpositionpolychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend
3,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerpolychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von 50 mg/kg oder mehr enthaltend
Zolltarifnummerandere, polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend, auch polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von weniger als 50 mg/kg enthaltend
Unterpositionandere
3,5 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 46 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2710

34 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2710. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2710

Rechts: wie viele der 46 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder11 von 46
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder3 von 46
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Kanada11 von 46
erhöht den ZollAntidumpingzoll · USA11 von 46
erhöht den ZollAusgleichszoll · Argentinien11 von 46
erhöht den ZollAusgleichszoll · Kanada11 von 46
erhöht den ZollAusgleichszoll · Indonesien11 von 46
erhöht den ZollAusgleichszoll · USA11 von 46
erhöht den ZollAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · USA11 von 46
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China6 von 46
erhöht den ZollRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · Kanada6 von 46
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder21 von 46
KontrolleREACH · alle Länder46 von 46
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 46
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD4 von 46
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 46
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2710

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 27, Anmerkung 2
2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien“ in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen. Die Bezeichnung gilt jedoch nicht für die flüssigen synthetischen Polyolefine, von denen bei der Vakuumdestillation bei 300 °C — bezogen auf 1 013 Millibar — weniger als 60 RHT übergehen (Kapitel 39).
Wortlaut · Kapitel 27, Anmerkung 3
3. Als „Ölabfälle“ im Sinne der Position 2710 gelten Abfälle, die hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (gemäß Anmerkung 2 dieses Kapitels), gegebenenfalls mit Wasser vermischt, enthalten. Hierzu gehören: a) derartige Öle, die sich nicht länger als Primärprodukte eignen (z. B. gebrauchte Schmieröle, gebrauchte Hydrauliköle und gebrauchte Transformatorenöle); b) Ölschlämme aus Tanks zur Lagerung von Erdöl, die hauptsächlich derartige Öle und Zusätze (z. B. chemische Stoffe) in hoher Konzentration enthalten, die zur Herstellung von Primärprodukten eingesetzt werden, sowie c) derartige Öle in Form von Öl-in-Wasser-Emulsionen oder von Mischungen mit Wasser wie sie bei Ölleckagen, beim Reinigen von Tanks oder beim Einsatz von Schneidölen bei Bearbeitungsvorgängen entstehen.
Wortlaut · Kapitel 27, Unterpositions-Anmerkung 4
4. Als „Leichtöle und Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2710.12 gelten Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 90 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 27, Unterpositions-Anmerkung 5
5. Als „Biodiesel“ im Sinne der Unterpositionen von Position 2710 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Position 2710 gelten als: a) „Spezialbenzine“ (Unterpositionen 2710.12.21 und 2710.12.25) die Leichtöle nach Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel 27, die keine Antiklopfmittel enthalten, mit einer Spanne von höchstens 60 °C zwischen den beiden Temperaturen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen; b) „Testbenzin“ — white spirit — (Unterposition 2710.12.21) die Spezialbenzine nach Buchstabe a) mit einem Flammpunkt über 21 °C nach EN ISO 13736; c) „mittelschwere Öle“ (Unterpositionen 2710.19.11 bis 2710.19.29) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 90 RHT und bis 250 °C mindestens 65 RHT übergehen; d) „Schweröle“ (Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99 und 2710.20.11 bis 2710.20.90) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 65 RHT übergehen oder bei denen der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach dieser Methode nicht ermittelt werden kann; e) „Gasöl“ (Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.48 und 2710.20.11 bis 2710.20.19) die Schweröle nach Buchstabe d), bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 350 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 85 RHT übergehen; f) „Heizöl“ (Unterpositionen 2710.19.51 bis 2710.19.67 und 2710.20.32 bis 2710.20.38) die Schweröle nach Buchstabe d), ausgenommen das Gasöl nach Buchstabe e), deren Viskosität V bei einer Farbe C nach …
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten: a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren; e) die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; ij) die Isomerisation; k) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754); l) nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern; m) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 2710.19.71 bis 2710.19.99 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren; n) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.51 bis 2710.19.67: die atmosphärische Destillation …
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-185/1722.02.2018Ein Mineralöl mit den im Ausgangsverfahren beschriebenen Destillationsmerkmalen wird nicht als Gasöl in die Warennummer 2710.19.43 eingereiht.
C-330/1312.06.2014Für die Einreihung in Position 2707 oder Position 2710 ist der gewichtsmäßige Gehalt an aromatischen Bestandteilen das Kriterium.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2710

45 der 46 Warennummern der Position 2710 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20122710.12.11.00.0eingeführt · zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren · zuletzt geändert 23.02.2013
  2. 01.01.20122710.12.15.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.12.11 · zuletzt geändert 23.02.2013
  3. 01.01.20122710.12.21eingeführt · Testbenzin (white spirit) · zuletzt geändert 11.07.2026
  4. 01.01.20122710.12.25eingeführt · andere · zuletzt geändert 05.11.2020
  5. 01.01.20122710.12.31eingeführt · Flugbenzin · zuletzt geändert 16.09.2023
  6. 01.01.20122710.12.41eingeführt · mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 · zuletzt geändert 16.09.2023
  7. 01.01.20122710.12.45eingeführt · mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 · zuletzt geändert 16.09.2023
  8. 01.01.20122710.12.49eingeführt · mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr · zuletzt geändert 16.09.2023
  9. 01.01.20192710.12.50eingeführt · mehr als 0,013 g/l · zuletzt geändert 16.09.2023
  10. 01.01.20122710.12.70eingeführt · leichter Flugturbinenkraftstoff · zuletzt geändert 16.09.2023
  11. 01.01.20122710.12.90eingeführt · andere Leichtöle · zuletzt geändert 16.09.2023
  12. 01.01.20022710.19.11eingeführt · zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren · zuletzt geändert 16.09.2025
  13. 01.01.20022710.19.15eingeführt · zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.11 · zuletzt geändert 16.09.2025
  14. 01.01.20022710.19.21eingeführt · Flugturbinenkraftstoff · zuletzt geändert 16.09.2025
  15. 01.01.20022710.19.25eingeführt · anderes · zuletzt geändert 16.09.2025
  16. 01.01.20022710.19.29eingeführt · andere · zuletzt geändert 16.09.2025
  17. 01.01.20022710.19.31.00.0eingeführt · zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
  18. 01.01.20022710.19.35.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.31
  19. 01.01.20252710.19.42eingeführt · mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 80 GHT
  20. 01.01.20252710.19.44eingeführt · anderes
  21. 01.01.20122710.19.46eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT · zuletzt geändert 01.01.2025
  22. 01.01.20122710.19.47eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT · zuletzt geändert 01.01.2025
  23. 01.01.20122710.19.48eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT · zuletzt geändert 01.01.2025
  24. 01.01.20022710.19.51.00.0eingeführt · zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
  25. 01.01.20022710.19.55.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.51
  26. 01.01.20122710.19.62.00.0eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger
  27. 01.01.20202710.19.66.00.0eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT
  28. 01.01.20202710.19.67.00.0eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT
  29. 01.01.20022710.19.71.00.0eingeführt · zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
  30. 01.01.20022710.19.75.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710.19.71
  31. 01.01.20022710.19.81eingeführt · Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle · zuletzt geändert 01.01.2016
  32. 01.01.20022710.19.83.00.0eingeführt · Hydrauliköle
  33. 01.01.20022710.19.85.00.0eingeführt · Weißöle, Paraffinum liquidum
  34. 01.01.20022710.19.87.00.0eingeführt · Getriebeöle
  35. 01.01.20022710.19.91.00.0eingeführt · Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle
  36. 01.01.20022710.19.93.00.0eingeführt · Elektroisolieröle
  37. 01.01.20022710.19.99eingeführt · andere Schmieröle und andere Öle · zuletzt geändert 01.07.2014
  38. 01.01.20122710.20.11eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger
  39. 01.01.20202710.20.16eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHT
  40. 01.01.20122710.20.19eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT
  41. 01.01.20202710.20.32.00.0eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger · zuletzt geändert 27.01.2022
  42. 01.01.20202710.20.38.00.0eingeführt · mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT · zuletzt geändert 27.01.2022
  43. 01.01.20122710.20.90.00.0eingeführt · andere Öle
  44. 01.01.20252710.91.10.00.0eingeführt · polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von 50 mg/kg oder mehr enthaltend
  45. 01.01.20252710.91.90.00.0eingeführt · andere, polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend …

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2710

Welche Unterposition aus Position 2710 gilt für Motorenbenzin?

Motorenbenzin gehört in die Unterposition 2710.12. Innerhalb dieser Unterposition wird nach Bleigehalt unterschieden, bei einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger zusätzlich nach der Oktanzahl (ROZ).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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