01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3924?
Position 3924 ist in zwei Unterpositionen gegliedert. Unterposition 3924.10 erfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Unterposition 3924.90 umfasst alle übrigen Waren dieser Position, die nicht unter 3924.10 fallen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3924.10Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
- 3924.10.00.11.03924.10.00.19.03924.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3924
52 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3924. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Trinkflasche – 3924.90.00.90.0
Haushaltsware – 3924.90.00.90.0
Silikon-Form – 3924.10.00.90.0
Plastik-Kleiderbügel – 3924.90.00.90.0
Silikon-Becher – 3924.10.00.90.0
Eimer – 3924.90.00.90.0
Plastikbecher – 3924.10.00.90.0
Kunststoff-Trinkflasche – 3924.90.00.90.0
Saugnapf – 3924.90.00.90.0
Ware aus Plastik – 3924.10.00.90.0
Kunststoff-Eimer – 3924.90.00.90.0
Lunchbox – 3924.90.00.90.0
Lebensmittel-Behälter – 3924.10.00.90.0
Silikon-Matte – 3924.10.00.90.0
Plastik-Mülleimer – 3924.90.00.90.0
Kunststoff-Klemme – 3924.90.00.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3924
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3924
Anmerkungen (3)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-76/2003.06.2021 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3924
Was ist mit HS-Code 3924 gemeint?
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Position 3924 umfasst Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel und Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Kunststoffen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile