Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8414.10.89.90.0 für Nasensauger leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter8414
- UnterpositionVakuumpumpen841410
- Kombinierte Nomenklaturandere84141025
- Kombinierte Nomenklaturandere84141081
- Kombinierte Nomenklaturandere84141089
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nasensauger
Der HS-Code für Nasensauger lautet 8414.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.10.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.10.89.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.10.89.90.0.
Einreihung von Nasensauger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Nasensaugern unter die Position 8414.10.89.90.0 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und der AV 6. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen: Nasensauger sind Vakuumpumpen, weil ihre Hauptfunktion die Erzeugung von Unterdruck ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nasensauger
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungElektromechanische Haushaltsgeräte - andere Geräte | 8509.80.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungWaren aus Kunststoff - andere | 3926.90.97.90.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTeile von Vakuumpumpen | 8414.90.00.90.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Nasensauger (8414) ≠ Elektromechanische Haushaltsgeräte - andere Geräte (8509) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nasensauger bleibt die Zolltarifnummer 8414.10.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nasensauger (8414) ≠ Waren aus Kunststoff - andere (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nasensauger bleibt die Zolltarifnummer 8414.10.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nasensauger (8414) ≠ Teile von Vakuumpumpen (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nasensauger bleibt die Zolltarifnummer 8414.10.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Kapitelzuordnung ist möglich, wenn der Nasensauger zusätzliche therapeutische Funktionen aufweist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungElektromechanische Haushaltsgeräte - andere Geräte | 8509.80.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungWaren aus Kunststoff - andere | 3926.90.97.90.0 | 1,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nasensauger (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI59337/18-1 | Elektrischer Nasensauger NA 20, Art. 601.38 - mit Elektromotor angetriebene Vakuumpumpe zum Abpumpen von Nasensekret | 8414.10.89.90.0 |
| DEBTI31387/22-1 | Nasensauger - mit Elektromotor angetriebene Vakuumpumpe zum Abpumpen von Nasensekret bei Kindern | 8414.10.89.90.0 |
| DE10160/09-1 | Nasensauger - elektromechanisches Haushaltsgerät (überholt, 2009) | 8509.80.00.00.0 |
| DEHH/1960/08-1 | Nasensauger - Ballonflasche aus Kunststoff (manuell) | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI26101/22-1 | Kopfeinheit für Nasensauger (Teil) | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI59339/18-1 | Kopfeinheit für Nasensauger NA 20 (Teil) | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI31380/22-1 | Silikonaufsätze für Nasensauger (Teil) | 8414.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Nasensauger
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Nasensauger. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und den Zollsatz ein.
Exportzollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
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