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Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0 – Weiterbearbeitete Naturschwämme

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, die weitergehend bearbeitet und gebrauchsfertig gemacht sind. Rohe Schwämme gehören dagegen in die Zolltarifnummer 0511.99.31.00.0. Ein Badeschwamm gehört hierher, wenn er weitergehend bearbeitet ist.

Typische Waren:Badeschwämme

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelAndere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionWaren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
ZolltarifnummerRindersperma
andere
UnterpositionWaren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
Unterpositionandere
ZolltarifnummerFlechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs
Zolltarifnummerroh
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0511.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0511.99.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0511.99.39.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0511.99.39.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0?

Kapitel 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder … › 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder …
✓andere, also nicht: RinderspermaDer Schwamm ist eine Ware tierischen Ursprungs. Für ihn bleibt die Gruppe der übrigen Waren tierischen Ursprungs.
✓andere, also nicht: Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3Für den Schwamm bleibt die Gruppe der übrigen Waren tierischen Ursprungs, weil er ein Schwamm und kein Erzeugnis aus wirbellosen Wassertieren ist.
✓natürliche Schwämme tierischen UrsprungsDer Schwamm ist ein natürlicher Schwamm tierischen Ursprungs. Die Erläuterung ordnet solche Schwämme hier ein.
✓andere, also nicht: rohDer Schwamm ist weitergehend bearbeitet und gebrauchsfertig, etwa von kalkigen Einschlüssen befreit, aufgehellt, entrötet oder gebleicht. Ein Schwamm mit dieser Bearbeitung gehört hierher.
0511.99.39.00.0Weiterbearbeitete natürliche Schwämme tierischen Ursprungs

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0?

  • ×Rindersperma0511.10.00.00.0
  • ×Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 30511.91
  • ×Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle0511.99.10.00.0
  • ×andere, also nicht: natürliche Schwämme tierischen Ursprungs0511.99.85
  • ×roh0511.99.31.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0511.99.39

ZolltarifnummerWortlaut
0511.99.39.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0511.99.39 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0511.99.8589Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Erzeugnis, welches zur Verwendung als Katzensnack (Tierfutter) bestimmt ist. Das Erzeugnis besteht aus gefriergetrocknetem, in anhähernd …
0511.99.104Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Kaninchenhaut mit Fell, die zur Verwendung als Tierfutter bestimmt ist. Die Ware besteht aus gewaschenen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0

€
0511.99.39.00.0Drittlandszoll5,1 %510 €1.997 €2.507 €
0511.99.39.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll55,1 %5.510 €2.947 €8.457 €
0511.99.39.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll55,1 %5.510 €2.947 €8.457 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,1 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI); d) Pinselköpfe (Position 9603).
Wortlaut · Kapitel 5, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
0511.99.31 bis 0511.99.39Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: Siehe die Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 14
0511.99.39andere: Hierher gehören Schwämme, weitergehend bearbeitet, z. B. völlig von ihren kalkigen Einschlüssen befreit, aufgehellt (mit Brom oder Natriumthiosulfat behandelt), entrötet (mittels Ammoniaklösung), gebleicht (in 2 %igem Oxalsäurebad) oder durch andere chemische Behandlung gebrauchsfertig gemacht.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2023/24801.02.2023Getrocknete Büffelohren als Tierfutter in Kunststoffbeuteln wurden in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht.0511.99.85
2023/24801.02.2023Getrocknetes Dörrfleisch vom Schlund des Rindes als Tierfutter in Kunststoffbeuteln wurde in die Warennummer 0511.99.85 eingereiht.0511.99.85
1125/200621.07.2006Getrocknete Schweineohren, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, wurden in die damalige Nummer 0511.99.90 eingereiht; heute gehört diese Ware in die Warennummer 0511.99.85.0511.99.90heute 0511.99.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-406/2510.09.2026Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung …
C-318/9003.06.1992Die Verordnung (EWG) Nr. 3300/81 des Rates vom 16. November 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, daß unsteriles fötales Kälberserum nicht unter die Tarifnummer 38.16, sondern unter die …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 05 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0511.99.39

  1. 01.01.20070511.99.39neu eingeführt · aus 0511.99.90
  2. 01.01.20070511.99.39.00.0neu eingeführt · aus 0511.99.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Badeschwämme unter der Warennummer 0511.99.39?

Weitergehend bearbeitete Badeschwämme gehören in die Zolltarifnummer 0511.99.39.00.0. Rohe Schwämme gehören in die Zolltarifnummer 0511.99.31.00.0.

Welche Einfuhrkontrolle gilt für Schwämme unter der Warennummer 0511.99.39?

Für die Einfuhr aus allen Ländern ist eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Als Unterlage wird das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) genannt.

Gilt ein Zusatzzoll für Schwämme unter der Warennummer 0511.99.39 mit Ursprung Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Belarus oder Russland ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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