Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3919.10.12.00.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen3919
- Unterpositionin Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger391910
- Kombinierte NomenklaturBänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen39191012
- Zolltarifnummeraus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Butyl-Band
Der HS-Code für Butyl-Band lautet 3919.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3919.10.12. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3919.10.12.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3919.10.12.00.0.
Einreihung von Butyl-Band nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Butyl-Band
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid – nur für Butylband ohne Trägerfolie (reine Kautschukmasse) | 4005.10.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere selbstklebende Bänder aus Kunststoff – für Alu-Butylbänder oder Bänder mit anderer Trägerfolie | 3919.10.19.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere nicht vulkanisierte Kautschukmischungen – für Butylbänder ohne Trägerfolie | 4005.91.00.00.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Butyl-Band (3919) ≠ Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid – nur für Butylband ohne Trägerfolie (reine Kautschukmasse) (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butyl-Band bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.12.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Butyl-Band (3919) ≠ Andere selbstklebende Bänder aus Kunststoff – für Alu-Butylbänder oder Bänder mit anderer Trägerfolie (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butyl-Band bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.12.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Butyl-Band (3919) ≠ Andere nicht vulkanisierte Kautschukmischungen – für Butylbänder ohne Trägerfolie (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butyl-Band bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.12.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKautschukmischungen, nicht vulkanisiert, mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid – nur für Butylband ohne Trägerfolie (reine Kautschukmasse) | 4005.10.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere nicht vulkanisierte Kautschukmischungen – für Butylbänder ohne Trägerfolie | 4005.91.00.00.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Butyl-Band (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1914/18-1 | PE-Butyl-Klebeband zum Abdichten von Luftdichtheitsschichten im Dach- und Hochbau | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI36423/23-1 | Dichtungsband (PE+Butylkautschuk), selbstklebend | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI35021/22-1 | Butylband-Versiegelung, hochgummiartige haftende Masse ohne Träger | 4005.10.00.00.0 |
| DEBTI20408/24-1 | Alu-Butylklebeband (Laminat mit Aluminiumfolie) | 4005.10.00.00.0 |
| DEBTI35041/19-1 | Aluminium einseitig selbstklebendes Butylkautschukklebeband | 3919.10.19.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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