Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für ein Gummi-Pad reicht vom Abschnitt VII bis zur 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionPlatten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk4008
- Unterpositionaus Vollkautschuk400821
- UnterpositionPlatten, Blätter und Streifen400821
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Pad
Der HS-Code für Gummi-Pad lautet 4008.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4008.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4008.21.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4008.21.90.00.0.
Einreihung von Gummi-Pad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Gummi-Pads erfolgt nach AV 1, da der Wortlaut der Position 4008 (Platten, Blätter, Streifen … aus Weichkautschuk) eindeutig ist. Die Unterposition 400821 ist einschlägig, da es sich um Vollkautschuk handelt. Eine Einreihung in Position 4016 (Andere Waren aus Weichkautschuk) kommt nicht in Betracht, da die Ware die Form einer Platte aufweist und nicht zu den spezifischen Waren der Position 4016 gehört.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Pad
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGummi-Metall-Teile (andere) – einschlägig, wenn das Gummi-Pad eine Stahlverstärkung oder Metalleinlage aufweist (z. B. Stahlplatte mit Gummiummantelung). Drittlandszollsatz: 2,5 % | 4016.99.91.90.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Weichkautschuk (andere) – Auffangposition für sonstige Gummiwaren, die keiner spezifischen Position zuordenbar sind. Drittlandszollsatz: 2,5 % | 4016.99.97.90.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungBodenbelag und Fußmatten – wenn das Pad als Bodenbelag oder Fußmatte ausgeführt ist | 4008.21.10.00.0 | 3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummi-Pad (4008) ≠ Gummi-Metall-Teile (andere) – einschlägig, wenn das Gummi-Pad eine Stahlverstärkung oder Metalleinlage aufweist (z. B. Stahlplatte mit Gummiummantelung). Drittlandszollsatz: 2,5 % (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Pad bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Pad (4008) ≠ Andere Waren aus Weichkautschuk (andere) – Auffangposition für sonstige Gummiwaren, die keiner spezifischen Position zuordenbar sind. Drittlandszollsatz: 2,5 % (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Pad bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Pad (4008) ≠ Bodenbelag und Fußmatten – wenn das Pad als Bodenbelag oder Fußmatte ausgeführt ist (4008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Pad bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Pad (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1681/07-2 | Polierpad (aus Gummi) für Poliermaschine – als Unterlage für Polierfolie | 4008.21.90.00.0 |
| DEHH/1200/04-1 | Gummiplatte als Erhöhung auf Hebebühnen-Tragarmen | 4008.21.90.00.0 |
| DEBTI16990/19-1 | Gummimatte auf Rollen, mehrlagig aus Vollkautschuk | 4008.21.90.00.0 |
| DEBTI8361/18-1 | Elastische Gummiflacherzeugnisse (Abstreifgummi, Verschleißgummi) | 4008.21.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze für Gummi-Pad (nach Ursprungsland)
Drittlandszollsatz
3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3 % | Drittlandszoll |
| USA | 3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Gummi-Pad
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gummi-Pad
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Gummi-Pad. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export und Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen für Gummi-Pad
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Entdecken Sie die Zolltarifnummern für verwandte Produkte aus dem Bereich Werkzeugmaschinen.