01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 4804.11?
Die Zolltarifnummer 4804.11.11.00.0 gilt für ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, die Zolltarifnummer 4804.11.15.00.0 für ein Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g, und die Zolltarifnummer 4804.11.19.00.0 für ein Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr. Alle drei setzen einen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge voraus. Die Zolltarifnummer 4804.11.90.00.0 (andere) erfasst Waren, die diesen Gehalt nicht aufweisen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4804.11
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4804.11
Anmerkungen (8)
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
1. Als „Kraftliner“ im Sinne der Unterpositionen 4804.11 und 4804.19 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht. Quadratmetergewicht (g/m2) | Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa) 115 | 393 125 | 417 200 | 637 300 | 824 400 | 961
2. Als „Kraftsackpapier“ im Sinne der Unterpositionen 4804.21 und 4804.29 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen: a) der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen; b) die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen: Quadratmetergewicht (g/m2) | Mindestwert des Durchreißwiderstands (mN) | | Mindestwert der Bruchdehnung (kN/m) | Maschinenrichtung | Maschinenrichtung plus Querrichtung | Querrichtung | Maschinenrichtung plus Querrichtung 60 | 700 | 1 510 | 1,9 | 6,0 70 | 830 | 1 790 | 2,3 | 7,2 80 | 965 | 2 070 | 2,8 | 8,3 100 | 1 230 | 2 635 | 3,7 | 10,6 115 | 1 425 | 3 060 | 4,4 | 12,3
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 4804.11
Welche Zolltarifnummer gilt für ungebleichten Kraftliner unter HS-Code 4804.11?
Für ungebleichten Kraftliner mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge richtet sich die Zolltarifnummer nach dem Quadratmetergewicht: 4804.11.11.00.0 bei weniger als 150 g, 4804.11.15.00.0 bei 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g, und 4804.11.19.00.0 bei 175 g oder mehr. Ohne diesen Gehalt gehört die Ware in die Zolltarifnummer 4804.11.90.00.0 (andere).
Welche Einfuhrkontrolle gilt für HS-Code 4804.11 bei der Einfuhr aus Indonesien?
Bei der Einfuhr aus Indonesien gilt für Waren unter HS-Code 4804.11 die Einfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut