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Position · 4-stellig

Position 4804 – Kraftpapier und Kraftpappe

Position im Zolltarif

48Kapitel04Position

Kraftpapier und Kraftpappe gehören in Position 4804: Papiere und Pappen mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen. Papiere für Toilettenpapier, Servietten oder Körperpflege gehören in Position 4803, andere Papiere und Pappen, nicht weiter bearbeitet, in Position 4805, und Waren der Position 4802 sind ausgenommen.

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Gehört Ihr Kraftpapier zu HS-Code 4804?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4804?

Kraftliner gehören in Unterposition 4804.11 (ungebleicht) und 4804.19 (anderer, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage). Kraftsackpapier wird in Unterposition 4804.21 (ungebleicht) und 4804.29 (anderes) unterteilt. Andere Kraftpapiere und Kraftpappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger gehören in 4804.31 (ungebleicht) und 4804.39 (andere). Solche mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g bis weniger als 225 g gehören in 4804.41 bis 4804.49, solche von 225 g oder mehr in 4804.51 bis 4804.59.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionKraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803Diese Seite
Kraftliner
Unterpositionungebleicht
0 % · 0 vZTA
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
Zolltarifnummermit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g
Zolltarifnummermit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g
Zolltarifnummermit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr
Zolltarifnummerandere
Unterpositionanderer
0 % · 0 vZTA
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von
Zolltarifnummerweniger als 175 g
Zolltarifnummer175 g oder mehr
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Kraftsackpapier
Unterpositionungebleicht
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
Zolltarifnummeranderes
Unterpositionanderes
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
Zolltarifnummeranderes
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
Unterpositionungebleicht
0 % · 0 vZTA
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
ZolltarifnummerIsolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 1 vZTA
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
Zolltarifnummerin der Masse einheitlich gebleicht
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
Unterpositionungebleicht
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummersog. "saturating kraft"
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerin der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr
Zolltarifnummerungebleicht
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerin der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 4804

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4804. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4804

Rechts: wie viele der 26 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · Indonesien26 von 26
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4804

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 8
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Kraftliner“ im Sinne der Unterpositionen 4804.11 und 4804.19 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht. Quadratmetergewicht (g/m2) | Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa) 115 | 393 125 | 417 200 | 637 300 | 824 400 | 961
Wortlaut · Kapitel 48, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „Kraftsackpapier“ im Sinne der Unterpositionen 4804.21 und 4804.29 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen: a) der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen; b) die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen: Quadratmetergewicht (g/m2) | Mindestwert des Durchreißwiderstands (mN) | | Mindestwert der Bruchdehnung (kN/m) | Maschinenrichtung | Maschinenrichtung plus Querrichtung | Querrichtung | Maschinenrichtung plus Querrichtung 60 | 700 | 1 510 | 1,9 | 6,0 70 | 830 | 1 790 | 2,3 | 7,2 80 | 965 | 2 070 | 2,8 | 8,3 100 | 1 230 | 2 635 | 3,7 | 10,6 115 | 1 425 | 3 060 | 4,4 | 12,3
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 1
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 4
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 6
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4804

Die 26 Warennummern der Position 4804 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724804.11.11.00.0eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g
  2. 01.01.19724804.11.15.00.0eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g
  3. 01.01.19724804.11.19.00.0eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr · zuletzt geändert 14.03.1988
  4. 01.01.19724804.11.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 14.03.1988
  5. 01.01.20104804.19.12.00.0eingeführt · weniger als 175 g
  6. 01.01.19724804.19.19.00.0eingeführt · 175 g oder mehr · zuletzt geändert 01.01.2010
  7. 01.01.20104804.19.30.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.19724804.19.90.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.19724804.21.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der …
  10. 01.01.19724804.21.90.00.0eingeführt · anderes
  11. 01.01.19724804.29.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der …
  12. 01.01.19724804.29.90.00.0eingeführt · anderes
  13. 01.01.19724804.31.51.00.0eingeführt · Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke · zuletzt geändert 01.01.2004
  14. 01.01.20044804.31.58.00.0eingeführt · andere
  15. 01.01.20044804.31.80.00.0eingeführt · andere
  16. 01.01.19724804.39.51.00.0eingeführt · in der Masse einheitlich gebleicht · zuletzt geändert 01.01.2004
  17. 01.01.20044804.39.58.00.0eingeführt · andere
  18. 01.01.20044804.39.80.00.0eingeführt · andere
  19. 01.01.19724804.41.91.00.0eingeführt · sog. "saturating kraft" · zuletzt geändert 01.01.2010
  20. 01.01.20104804.41.98.00.0eingeführt · andere
  21. 01.01.19724804.42.00.00.0eingeführt · in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus … · zuletzt geändert 01.01.2010
  22. 01.01.19724804.49.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  23. 01.01.19724804.51.00.00.0eingeführt · ungebleicht · zuletzt geändert 01.01.2010
  24. 01.01.19724804.52.00.00.0eingeführt · in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus … · zuletzt geändert 01.01.2010
  25. 01.01.19724804.59.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der …
  26. 01.01.19724804.59.90.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4804

Welche Unterposition gilt für ungebleichten Kraftliner in Position 4804?

Ungebleichter Kraftliner mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge gehört in Unterposition 4804.11. Innerhalb dieser Unterposition richtet sich die Warennummer nach dem Quadratmetergewicht: weniger als 150 g, 150 g oder mehr bis weniger als 175 g, 175 g oder mehr oder andere.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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