01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7306.30?
Präzisionsstahlrohre, die kaltgezogen oder kaltgewalzt sind, gehören in die Zolltarifnummer 7306.30.12.00.0, alle anderen Präzisionsstahlrohre in die Zolltarifnummer 7306.30.18.00.0. Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) richten sich nach der Verzinkung: verzinkt in die Warennummer 7306.30.41, andere in die Warennummer 7306.30.49. Andere Rohre mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger gehören in die Warennummer 7306.30.72, wenn sie verzinkt sind, sonst in die Warennummer 7306.30.77. Rohre mit mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm gehören in die Zolltarifnummer 7306.30.80.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7306.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7306.30?
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7306.30. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7306.30
Anmerkungen (7)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 707/201323.07.2013 | Geschweißte Rohre aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, 3 oder 6 m lang, mit einer Wanddicke von 2,6 bis 3,6 mm und einem äußeren Durchmesser von 33,7 bis 114,2 mm, für Sprinkleranlagen, wurden in die Warennummer 7306.30.77 eingereiht. | 7306.30.77 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7306.30
Ist der HS-Code 7306.30 gleich der Zolltarifnummer?
Nein, der HS-Code 7306.30 ist die 6-stellige Unterposition und nicht die Zolltarifnummer. Zolltarifnummern haben 11 Stellen, zum Beispiel 7306.30.77.80.0 für Stahlrohr.
Was sagt der HS-Code 7306.30 aus?
Der HS-Code 7306.30 bezeichnet die Unterposition für andere, geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt aus Eisen oder nicht legiertem Stahl innerhalb der Position 7306. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und gelten in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich.
Welche Nummer unter HS-Code 7306.30 gilt für verzinkte Gewinderohre?
Verzinkte Gewinderohre gehören in die Warennummer 7306.30.41, andere Gewinderohre in die Warennummer 7306.30.49.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





