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HS-Code 7606.92 – Bleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 7606.92 gehören Bleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm. Im Tarif stehen sie unter der Position 7606 bei „andere“. Bleche aus nicht legiertem Aluminium gehören nicht in 7606.92, sondern in die Nachbarnummer 7606.11. Die Nummern darunter richten sich nach besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge, nach Dicke, Form und Verwendung sowie danach, ob die Bleche ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegen.

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Gehört Ihr Blech aus Aluminiumlegierung zu HS-Code 7606.92?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7606.92?

Die Zolltarifnummern 7606.92.00.23.0 und 7606.92.00.25.0 gelten für Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge, die ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder als Platten mit einer Dicke von mehr als 6 mm vorliegen; 7606.92.00.23.0 erfasst davon die Bleche mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen, 7606.92.00.25.0 die übrigen. 7606.92.00.30.0 erfasst die übrigen Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge, die nicht ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegen. Bleche ohne besondere Fabrikationsnummer, die ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegen, gehören je nach Verwendung und Dicke in 7606.92.00.85.0 für Karosserieteile in der Automobilindustrie mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder für die Herstellung von Flugzeugteilen mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, in 7606.92.00.91.0 für warmgewalzte Rollen (Coils), spannungsfrei geglüht, mit einer Dicke von 1,5 mm oder weniger und einer Breite von 800 mm bis 2 050 mm zur Verwendung beim Herstellen von Aluminiumverbundplatten oder in 7606.92.00.92.0 für die übrigen dieser Bleche. 7606.92.00.95.0 gilt für Bleche ohne besondere Fabrikationsnummer, die nicht ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
andere
Unterpositionaus AluminiumlegierungenDiese Seite
Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge
ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger; - in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 2 vZTA
andere
ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger; - in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
Zolltarifnummerzur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen und mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr
7,5 % · 2 vZTA
andere
Zolltarifnummerwarmgewalzte Rollen (Coils), spannungsfrei geglüht, mit einer Dicke von 1,5 mm oder weniger, mit einer Breite von 800 mm bis 2 050 mm, zur Verwendung beim Herstellen von Aluminiumverbundplatten
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7606.92

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.24,6 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaEinfuhr
KontrolleAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7606.92

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7606.92

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 7606.92 gilt für mein Aluminiumblech?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach besonderer Fabrikationsnummer, Dicke, Form und Verwendung des Blechs sowie danach, ob es ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegt. Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge, die ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegen, gehören in 7606.92.00.23.0 oder 7606.92.00.25.0. Bleche ohne besondere Fabrikationsnummer, die nicht ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegen, gehören in 7606.92.00.95.0.

Gilt für Einfuhren von Aluminiumblechen unter HS-Code 7606.92 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr von Blechen aus Aluminiumlegierungen unter 7606.92 gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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