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Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0 – Aluminiumbleche für Karosserieteile

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0 erfasst Bleche aus Aluminiumlegierungen ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material, die zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie höchstens 6 mm dick sind oder bei der Herstellung von Flugzeugteilen verwendet werden und mindestens 0,8 mm dick sind. Warmgewalzte, spannungsfrei geglühte Rollen (Coils) mit einer Dicke von 1,5 mm oder weniger und einer Breite von 800 mm bis 2 050 mm für Aluminiumverbundplatten gehören in 7606.92.00.91.0, andere Bleche in dieser Form in 7606.92.00.92.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
andere
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen
andere
ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger; - in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
Zolltarifnummerzur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7606.926-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7606.92.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7606.92.00.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7606.92.00.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke …
✓andere, also nicht: quadratisch oder rechteckigDie Ware ist ein Blech oder Band aus Aluminium mit mehr als 0,2 mm Dicke, dessen Form nicht quadratisch oder rechteckig ist.
✓aus AluminiumlegierungenDie Ware ist eine Aluminiumlegierung: Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Element vor, und entweder überschreiten Eisen und Silicium zusammen oder ein einzelnes anderes Element die Höchstgrenzen der Anmerkung zu Kapitel 76 oder die anderen Elemente ergeben zusammen mehr als 1 GHT.
✓andere, also nicht: Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist ein Blech ohne besondere Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge.
✓ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger; - in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mmDie Ware liegt ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vor, und zwar als Rolle (Coil), als aufgerolltes Band, als auf Länge zugeschnittenes Blech oder in runder Form mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder als Platte mit einer Dicke von mehr als 6 mm.
✓zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen und mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehrDie Ware ist zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie bestimmt und höchstens 6 mm dick, oder sie ist zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen bestimmt und mindestens 0,8 mm dick. Eine Platte mit mehr als 6 mm Dicke kann dieses Merkmal nur über die Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen erfüllen.
7606.92.00.85.0Aluminiumlegierungsbleche für Karosserie oder Flugzeugteile

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0?

  • ×quadratisch oder rechteckig7606.11, 7606.12
  • ×aus nicht legiertem Aluminium7606.91
  • ×Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge7606.92.00.23.0, 7606.92.00.25.0, 7606.92.00.30.0
  • ×andere, also nicht: ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, - in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche …7606.92.00.95.0
  • ×andere, also nicht: zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der …7606.92.00.91.0, 7606.92.00.92.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.92.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7606.92.00.23.0mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von FlugzeugteilenAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
7606.92.00.25.0andereAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
7606.92.00.30.0andereZollaussetzung bei Endverwendung
7606.92.00.85.0zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der …diese SeiteAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.92.00.91.0warmgewalzte Rollen (Coils), spannungsfrei geglüht, mit einer Dicke von 1,5 mm oder weniger, mit einer Breite von 800 mm bis 2 050 mm, zur …Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.92.00.92.0andereAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.92.00.95.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.92.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI9741/26-2DeutschlandBlech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein rechteckig zugeschnittenes Blech aus …25.06.2029
DEBTI22631/24-1DeutschlandButze aus einer Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich massive, kreisförmige Flacherzeugnisse (Scheiben) mit …22.07.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0

€
7606.92.00.85.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 7606.92.00.85.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7606.92.00.85.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt; welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C002D der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7606.92.00

  1. 01.01.19727606.92.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Aluminiumlegierungen“
  2. 01.01.19887606.92.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7606.92.00
  3. 14.08.20207606.92.00.85.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“ · aus 7606.92.00
  4. 02.02.20217606.92.00.23.0neu eingeführt · „mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“ · aus 7606.92.00
  5. 02.02.20217606.92.00.25.0neu eingeführt · aus 7606.92.00
  6. 02.02.20217606.92.00.30.0neu eingeführt · aus 7606.92.00
  7. 02.02.20217606.92.00.85.0Wortlaut geändert · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der …“ · vorher „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“
  8. 02.02.20217606.92.00.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 13.04.20217606.92.00.91.0neu eingeführt · „warmgewalzte Rollen (Coils), spannungsfrei geglüht, mit einer Dicke von 1,5 mm oder weniger, mit einer Breite von 800 mm bis 2 050 mm, zur …“ · aus 7606.92.00
  10. 13.04.20217606.92.00.92.0neu eingeführt · aus 7606.92.00
  11. 13.04.20217606.92.00.95.0neu eingeführt · aus 7606.92.00
  12. 12.10.20217606.92.00.91.0Wortlaut geändert · „warmgewalzte Rollen (Coils), spannungsfrei geglüht, mit einer Dicke von 1,5 mm oder weniger, mit einer Breite von 800 mm bis 2 050 mm, zur …“ · vorher „warmgewalzte Rollen (Coils), spannungsfrei geglüht, mit einer Dicke von 1,5 mm oder weniger, mit einer Breite von 800 mm bis 2 050 mm, zur Verwendung beim Herstellen von beschichteten Coils und Aluminiumverbundplatten“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.92.00.85.0

Gilt bei der Einfuhr unter 7606.92.00.85.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) gilt bei der Einfuhr unter 7606.92.00.85.0 aus allen Ländern. Unterlagen sind die CBAM-Kontonummer (Y128), für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno der Code Y134 und für eine Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 der Code Y135.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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