01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8203?
Die Position ist in vier Unterpositionen gegliedert. Feilen und Raspeln sowie ähnliche Werkzeuge gehören in 8203.10 und die Zolltarifnummer 8203.10.00.00.0. Kneifzangen, Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden) sowie Pinzetten gehören in 8203.20 und die Zolltarifnummer 8203.20.00.00.0. Scheren zum Schneiden von Metallen gehören in 8203.30 und die Zolltarifnummer 8203.30.00.00.0. Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen und Lochzangen gehören in 8203.40 und die Zolltarifnummer 8203.40.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8203
14 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8203. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Handwerkzeug – 8203.20.00.00.0
Crimpzange – 8203.20.00.00.0
Seitenschneider – 8203.20.00.00.0
Rohrschneider – 8203.40.00.00.0
Drahtschneider – 8203.20.00.00.0
Feile – 8203.10.00.00.0
Wimpern-Werkzeug – 8203.20.00.00.0
Abisolierzange – 8203.20.00.00.0
Wimpernzange – 8203.20.00.00.0
Pinzette – 8203.20.00.00.0
Camping-Werkzeug – 8203.20.00.00.0
Wimpern-Pinzette – 8203.20.00.00.0
Zange – 8203.20.00.00.0
Kabelschneider – 8203.40.00.00.003Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8203
Anmerkungen (5)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8203
Die vier Warennummern der Position 8203 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728203.10.00.00.0eingeführt · Feilen, Raspeln, und ähnliche Werkzeuge
- 01.01.19728203.20.00.00.0eingeführt · Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, und ähnliche … · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.19728203.30.00.00.0eingeführt · Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge
- 01.01.19728203.40.00.00.0eingeführt · Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8203
Welche Zolltarifnummer gilt für Zangen und Pinzetten in Position 8203?
Kneifzangen, Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden) sowie Pinzetten gehören in die Zolltarifnummer 8203.20.00.00.0. Die Unterposition 8203.10 gilt für Feilen und Raspeln, die Unterposition 8203.30 für Scheren zum Schneiden von Metallen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen