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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8204 – Handschlüssel und Steckschlüsseleinsätze

Position im Zolltarif

82Kapitel04Position

Zu dieser Position gehören von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel, auch Drehmomentschlüssel, sowie auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff. Zangen und Scheren zum Schneiden von Metallen gehören in Position 8203, sonstige Handwerkzeuge, Schraubstöcke und Schraubzwingen in Position 8205.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8204?

Die Position ist nach der Art des Schlüssels unterteilt. Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel mit nicht verstellbarer Spannweite gehören in die Unterposition 8204.11, mit verstellbarer Spannweite in die Unterposition 8204.12. Auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff, gehören in die Unterposition 8204.20.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWerkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen
PositionVon Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit GriffDiese Seite
von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel
Zolltarifnummermit nicht verstellbarer Spannweite
1,7 % · 62 vZTA
Zolltarifnummermit verstellbarer Spannweite
1,7 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerauswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff
1,7 % · 40 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8204

16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8204. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8204

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-500/0416.02.2006Getrennt eingeführte Schraubereinsätze mit Vierkantantrieb für Schlitz-, Kreuzschlitz-, TX- und Innensechskantschrauben der in der Vorlageentscheidung beschriebenen Art werden nicht von Position 8204 erfasst.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8204

Die drei Warennummern der Position 8204 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728204.11.00.00.0eingeführt · mit nicht verstellbarer Spannweite
  2. 01.01.19728204.12.00.00.0eingeführt · mit verstellbarer Spannweite
  3. 01.01.19728204.20.00.00.0eingeführt · auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff · zuletzt geändert 01.01.1996

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8204

Welche Zolltarifnummer gilt für Schrauben- und Spannschlüssel in Position 8204?

Schrauben- und Spannschlüssel mit nicht verstellbarer Spannweite gehören in 8204.11.00.00.0, mit verstellbarer Spannweite in 8204.12.00.00.0. Auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff, gehören in 8204.20.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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