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Position · 4-stellig

Position 8215 – Löffel, Gabeln und Besteck aus Metall

Position im Zolltarif

82Kapitel15Position

Zu dieser Position gehören Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren aus unedlen Metallen. Andere Schneidwaren wie Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser oder Hackmesser gehören in Position 8214.

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Gehört Ihr Edelstahllöffel zu HS-Code 8215?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8215?

Die Position 8215 unterteilt sich zuerst in die Unterposition 8215.10 für Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten, und die Unterposition 8215.20 für andere Zusammenstellungen. In der Unterposition 8215.10 steht 8215.10.20.00.0 für Zusammenstellungen, die nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthalten, und unter „andere“ 8215.10.30.00.0 aus nicht rostendem Stahl und 8215.10.80.00.0 andere. Die Unterposition 8215.20 teilt sich in 8215.20.10.00.0 aus nicht rostendem Stahl und 8215.20.90.00.0 andere. Unter der Gruppe „andere“ stehen die Unterposition 8215.91 mit 8215.91.00.00.0 (versilbert, vergoldet oder platiniert) und die Unterposition 8215.99 mit 8215.99.10.00.0 (aus nicht rostendem Stahl) und 8215.99.90.00.0 (andere).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWerkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen
PositionLöffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche WarenDiese Seite
UnterpositionZusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten
4,7 % bis 8,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummernur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend
andere
Zolltarifnummeraus nicht rostendem Stahl
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Zusammenstellungen
4,7 % bis 8,5 % · 34 vZTA
Zolltarifnummeraus nicht rostendem Stahl
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummerversilbert, vergoldet oder platiniert
4,7 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
4,7 % bis 8,5 % · 58 vZTA
Zolltarifnummeraus nicht rostendem Stahl
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8215

10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8215. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8215

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder8 von 8
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder8 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8215

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 82, Anmerkung 3
3. Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8215

Die acht Warennummern der Position 8215 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19928215.10.20.00.0eingeführt · nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend
  2. 01.01.19928215.10.30.00.0eingeführt · aus nicht rostendem Stahl
  3. 01.01.19928215.10.80.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19728215.20.10.00.0eingeführt · aus nicht rostendem Stahl
  5. 01.01.19728215.20.90.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.19728215.91.00.00.0eingeführt · versilbert, vergoldet oder platiniert
  7. 01.01.19728215.99.10.00.0eingeführt · aus nicht rostendem Stahl
  8. 01.01.19728215.99.90.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8215

Welche Zolltarifnummer gilt für einen Löffel aus nicht rostendem Stahl in Position 8215?

Ein Löffel aus nicht rostendem Stahl, der nicht versilbert, vergoldet oder platiniert ist und keine Zusammenstellung bildet, gehört in 8215.99.10.00.0. Zusammenstellungen mit mindestens einem versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil gehören in die Unterposition 8215.10.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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