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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8211 – Messer mit schneidender Klinge und Klingen

Position im Zolltarif

82Kapitel11Position

Zu dieser Position gehören Messer mit schneidender Klinge, auch gezahnt, etwa Küchenmesser, Taschenmesser und Cuttermesser, außerdem Klappmesser für den Gartenbau und Klingen dafür. Messer der Position 8208 sind ausgenommen; Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen gehören in Position 8212.

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Gehört Ihr Messer mit feststehender Klinge zu HS-Code 8211?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8211?

Die Position unterteilt sich in Zusammenstellungen (Zolltarifnummer 8211.10.00.00.0) und andere Messer. Unter „andere“ folgen Tischmesser mit feststehender Klinge (8211.91.00.00.0) und andere Messer mit feststehender Klinge (8211.92.00.00.0). Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau, gehören in 8211.93.00.00.0. Klingen sind in 8211.94.00.00.0 eingereiht, Griffe aus unedlen Metallen in 8211.95.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWerkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen
PositionMesser (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafürDiese Seite
ZolltarifnummerZusammenstellungen
8,5 % · 12 vZTA
andere
ZolltarifnummerTischmesser mit feststehender Klinge
8,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerandere Messer mit feststehender Klinge
8,5 % · 58 vZTA
ZolltarifnummerMesser mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau
8,5 % · 53 vZTA
ZolltarifnummerKlingen
6,7 % · 13 vZTA
ZolltarifnummerGriffe aus unedlen Metallen
2,7 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8211

13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8211. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8211

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen2 von 6
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar2 von 6
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela2 von 6
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe2 von 6
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder6 von 6
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder6 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8211

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 82, Anmerkung 3
3. Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8211

Die sechs Warennummern der Position 8211 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728211.10.00.00.0eingeführt · Zusammenstellungen
  2. 01.01.19728211.91.00.00.0eingeführt · Tischmesser mit feststehender Klinge · zuletzt geändert 01.07.2014
  3. 01.01.19728211.92.00.00.0eingeführt · andere Messer mit feststehender Klinge · zuletzt geändert 01.01.1996
  4. 01.01.19728211.93.00.00.0eingeführt · Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau · zuletzt geändert 01.01.1996
  5. 01.01.19728211.94.00.00.0eingeführt · Klingen
  6. 01.01.19968211.95.00.00.0eingeführt · Griffe aus unedlen Metallen

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8211

Was ist mit HS-Code 8211 gemeint?

Der HS-Code umfasst die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer und folgt dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Die Position 8211 hat vier Stellen, ihre Zolltarifnummern haben elf Stellen; die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU.

Welche Zolltarifnummer gilt für welche Messer in Position 8211?

Tischmesser mit feststehender Klinge gehören in 8211.91.00.00.0, andere Messer mit feststehender Klinge in 8211.92.00.00.0 und Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau, in 8211.93.00.00.0. Klingen gehören in 8211.94.00.00.0, Zusammenstellungen in 8211.10.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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