01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8211?
Die Position unterteilt sich in Zusammenstellungen (Zolltarifnummer 8211.10.00.00.0) und andere Messer. Unter „andere“ folgen Tischmesser mit feststehender Klinge (8211.91.00.00.0) und andere Messer mit feststehender Klinge (8211.92.00.00.0). Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau, gehören in 8211.93.00.00.0. Klingen sind in 8211.94.00.00.0 eingereiht, Griffe aus unedlen Metallen in 8211.95.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8211
13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8211. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Messer – 8211.92.00.00.0
Cuttermesser – 8211.93.00.00.0
Taschenmesser – 8211.93.00.00.0
Cutter Klinge – 8211.94.00.00.0
Cuttermesser Klinge – 8211.94.00.00.0
Küchenmesser – 8211.92.00.00.0
Allzweckmesser – 8211.92.00.00.0
Edelstahl-Messer – 8211.92.00.00.0
Messer Set – 8211.10.00.00.0
Camping-Messer – 8211.93.00.00.0
Rakelmesser – 8211.92.00.00.0
Klinge – 8211.94.00.00.0
Jagdmesser – 8211.92.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8211
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8211
Anmerkungen (6)
3. Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8211
Die sechs Warennummern der Position 8211 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728211.10.00.00.0eingeführt · Zusammenstellungen
- 01.01.19728211.91.00.00.0eingeführt · Tischmesser mit feststehender Klinge · zuletzt geändert 01.07.2014
- 01.01.19728211.92.00.00.0eingeführt · andere Messer mit feststehender Klinge · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19728211.93.00.00.0eingeführt · Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19728211.94.00.00.0eingeführt · Klingen
- 01.01.19968211.95.00.00.0eingeführt · Griffe aus unedlen Metallen
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8211
Was ist mit HS-Code 8211 gemeint?
Der HS-Code umfasst die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer und folgt dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Die Position 8211 hat vier Stellen, ihre Zolltarifnummern haben elf Stellen; die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU.
Welche Zolltarifnummer gilt für welche Messer in Position 8211?
Tischmesser mit feststehender Klinge gehören in 8211.91.00.00.0, andere Messer mit feststehender Klinge in 8211.92.00.00.0 und Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau, in 8211.93.00.00.0. Klingen gehören in 8211.94.00.00.0, Zusammenstellungen in 8211.10.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen