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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8301 – Schlösser, Sicherheitsriegel, Schlüssel

Position im Zolltarif

83Kapitel01Position

Zu dieser Position gehören Vorhängeschlösser, Schlösser für Kraftfahrzeuge, Möbel und Gebäudetüren, Sicherheitsriegel, Verschlüsse und Verschlussbügel mit Schloss, Schlossteile und Schlüssel aus unedlen Metallen. Beschläge und ähnliche Waren aus unedlen Metallen für Möbel, Türen und Fenster sowie automatische Türschließer gehören in Position 8302.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8301?

Die Position ist in die Unterpositionen 8301.10, 8301.20, 8301.30, 8301.40, 8301.50, 8301.60 und 8301.70 gegliedert und umfasst neun Warennummern. Vorhängeschlösser (8301.10.00), Schlösser für Kraftfahrzeuge (8301.20.00) und Schlösser für Möbel (8301.30.00) haben je eine eigene Warennummer. Bei Schlössern von der für Gebäudetüren verwendeten Art unterscheidet die Gliederung Zylinderschlösser (8301.40.11) und andere (8301.40.19); andere Schlösser und Sicherheitsriegel haben die Warennummer 8301.40.90. Verschlüsse und Verschlussbügel mit Schloss haben die Warennummer 8301.50.00, Teile der Unterposition 8301.60 die Warennummer 8301.60.00 und Schlüssel, gesondert gestellt, die Warennummer 8301.70.00.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelVerschiedene Waren aus unedlen Metallen
PositionVorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen MetallenDiese Seite
ZolltarifnummerVorhängeschlösser
2,7 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerSchlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
2,7 % · 13 vZTA
ZolltarifnummerSchlösser von der für Möbel verwendeten Art
2,7 % · 12 vZTA
Unterpositionandere Schlösser; Sicherheitsriegel
2,7 % · 81 vZTA
Schlösser von der für Gebäudetüren verwendeten Art
ZolltarifnummerZylinderschlösser
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere Schlösser; Sicherheitsriegel
ZolltarifnummerVerschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss
2,7 % · 39 vZTA
UnterpositionTeile
2,7 % · 77 vZTA
ZolltarifnummerSchlüssel, gesondert gestellt
2,7 % · 6 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8301

13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8301. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8301

Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 9
verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle Länder1 von 9
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8301

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8301

Acht der neun Warennummern der Position 8301 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728301.10.00.00.0eingeführt · Vorhängeschlösser
  2. 01.01.19728301.20.00.00.0eingeführt · Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art · zuletzt geändert 07.01.2025
  3. 01.01.19728301.30.00.00.0eingeführt · Schlösser von der für Möbel verwendeten Art
  4. 01.01.19728301.40.11.00.0eingeführt · Zylinderschlösser
  5. 01.01.19728301.40.19.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.19728301.40.90.00.0eingeführt · andere Schlösser; Sicherheitsriegel
  7. 01.01.19728301.50.00.00.0eingeführt · Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss
  8. 01.01.19728301.70.00.00.0eingeführt · Schlüssel, gesondert gestellt

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8301

Welche Nummer aus Position 8301 gilt für Schlüssel?

Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen, gehören in die Zolltarifnummer 8301.70.00.00.0, wenn sie gesondert gestellt werden. Die zugehörige Warennummer lautet 8301.70.00.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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