01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9019?
Die Position ist in die Unterpositionen 9019.10 für Mechanotherapie, Massageapparate und -geräte sowie Psychotechnik und 9019.20 für Ozontherapie, Sauerstofftherapie, Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Atmungstherapie gegliedert. Unter 9019.10 gilt die Zolltarifnummer 9019.10.10.00.0 für elektrische Vibrationsmassagegeräte, die Zolltarifnummer 9019.10.90.00.0 für andere Geräte dieser Unterposition. Unter 9019.20 gilt die Zolltarifnummer 9019.20.10.00.0 für Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet, und die Zolltarifnummer 9019.20.20.00.0 für Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv. Die Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 umfasst andere Geräte der Unterposition 9019.20 ohne Beatmungsgeräte für die mechanische Beatmung, einschließlich Teile und Zubehör.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9019
19 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9019. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Atemmaske – 9019.20.90.00.0
Fußmassagegerät – 9019.10.10.00.0
Gesichtsroller – 9019.10.90.00.0
Sauerstoffkonzentrator – 9019.20.90.00.0
Massageroller – 9019.10.90.00.0
Massagepistole – 9019.10.10.00.0
Vernebler – 9019.20.90.00.0
Gua-Sha – 9019.10.90.00.0
Beatmungsgerät – 9019.20.10.00.0
Whirlpool – 9019.10.90.00.0
Kopfhaut-Massagegerät – 9019.10.90.00.0
Massagegerät – 9019.10.10.00.0
Massagesessel – 9019.10.90.00.0
Sauerstoff-Maske – 9019.20.90.00.0
Massageball – 9019.10.90.00.0
Beauty-Tool – 9019.10.90.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9019
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9019
Anmerkungen (1)
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-547/1304.03.2015 | Das Urteil C-547/13 betrifft die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates. |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9019
Die fünf Warennummern der Position 9019 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729019.10.10.00.0eingeführt · elektrische Vibrationsmassagegeräte
- 01.01.19729019.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20219019.20.10.00.0eingeführt · Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet
- 01.01.20219019.20.20.00.0eingeführt · Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv
- 01.01.20219019.20.90.00.0eingeführt · andere, einschließlich Teile und Zubehör
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9019
Wie kann ich die Position 9019 als HS-Code überprüfen?
Die Position 9019 erkennen Sie an den ersten vier Stellen einer Nummer, die Unterpositionen 9019.10 und 9019.20 an den ersten sechs. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich.
Welche Zolltarifnummer in Position 9019 gilt für welche Ware?
Elektrische Vibrationsmassagegeräte wie Massagepistolen und Fußmassagegeräte sowie Massagegeräte gehören in die Zolltarifnummer 9019.10.10.00.0, Gesichtsroller, Massageroller, Gua-Sha, Whirlpools und Kopfhaut-Massagegeräte in die Zolltarifnummer 9019.10.90.00.0. Beatmungsgeräte gehören in die Zolltarifnummer 9019.20.10.00.0, Atemmasken, Sauerstoffkonzentratoren und Vernebler in die Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile