Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9033.00.90.00.0 ist im Abschnitt XVIII (Kapitel 90) des Harmonisierten Systems verortet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionTeile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 909033
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Atemmaske
Der HS-Code für Atemmaske lautet 9033.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9033.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9033.00.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9033.00.90.00.0.
Einreihung von Atemmaske nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Atemmaske erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Da die Maske als Teil oder Zubehör für Geräte des Kapitels 90 erkennbar ist, fällt sie unter Position 9033, sofern keine spezifischere Position (z. B. 9019 für Atmungstherapiegeräte) einschlägig ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Atemmaske
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere, einschließlich Teile und Zubehör – für nicht-invasive Beatmungsmasken (CPAP, BiLEVEL, NIV) | 9019.20.90.00.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere – für Spirometrie-Masken | 9018.19.90.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Atemmaske (9033) ≠ andere, einschließlich Teile und Zubehör – für nicht-invasive Beatmungsmasken (CPAP, BiLEVEL, NIV) (9019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Atemmaske bleibt die Zolltarifnummer 9033.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Atemmaske (9033) ≠ andere – für Spirometrie-Masken (9018) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Atemmaske bleibt die Zolltarifnummer 9033.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Atemmaske (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI15134/24-1 | Einmal-Beatmungsmaske aus PVC mit aufblasbarem Randwulst, für Anästhesiegeräte und Handbeatmungsbeutel | 9033.00.90.00.0 |
| DEBTI21966/20-1 | Einmal-Beatmungsmaske aus Silikon, für Anästhesiegeräte und Handbeatmungsbeutel | 9033.00.90.00.0 |
| DE5996/17-1 | Einmal-Beatmungsmaske aus Silikon | 9033.00.90.00.0 |
| DEBTI38516/20-1 | Dahlhausen Silikonkissen Beatmungsmaske, für Beatmungs- und Narkosegeräte | 9033.00.90.00.0 |
| DEBTI27496/24-1 | Einmal-Beatmungsmaske mit Dichtlippe | 9033.00.90.00.0 |
| DE18530/16-1 | Narkosemaske aus Silikon | 9033.00.90.00.0 |
| DEBTI7031/17-1 | Dahlhausen Silikonkissen Beatmungsmasken | 9033.00.90.00.0 |
| DEBTI19248/21-1 | FitMax NIV Maske (CPAP/BiLEVEL) – nicht-invasive Beatmungsmaske | 9019.20.90.00.0 |
| DEBTI17504/24-1 | Maskenkissen/Maskenwulst für CPAP/NIV-Masken | 9019.20.90.00.0 |
| DEBTI5786/22-1 | Atemmaske mit Klammer-Set für Ergo-Spirometriesystem | 9018.19.90.00.0 |
| DE7433/15-1 | Atemmaske mit Klammer-Set für Spirometriesystem | 9018.19.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Atemmaske
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Atemmaske. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Atemmasken betrachtet oder sind zolltariflich verwandt.